Sind Erneuerbare Energien teuer?


„EEG-Umlage treibt den Strompreis nach oben“ wird beispielsweise auf einem Strompreis-Vergleichsportal behauptet. In der Tat sind die Strompreise für Haushaltskunden in den letzten zehn Jahren von rund 20 Cent pro Kilowattstunde auf in zwischen beinahe 30 Cent gestiegen. Ist der Ausbau der Erneuerbaren Stromerzeugung wirklich so teuer?

Seit dem Jahr 2013 besteht die Hälfte des Strompreises aus Steuern und Abgaben. Den größten Einzelposten nimmt dabei die EEG-Umlage ein, die von 2 Cent pro Kilowattstunde im Jahr 2010 auf 6,79 Cent/kWh im Jahr 2018 gestiegen ist. Die EEG-Umlage macht bei einem typischen Privathaushalt mit einem Verbrauch von 3.500 kWh etwa 24 Prozent der Jahresrechnung aus. Erstaunlicherweise sind im gleichen Zeitraum die tatsächlichen Beschaffungskosten dagegen von 8,16 Cent/kWh auf 5,67 Cent/kWh gesunken.

Der Grund für die Verteuerung: Ein Teil der zur Förderung erneuerbarer Energien zu zahlenden EEG-Umlage wird zur Subventionierung stromintensiver Großverbraucher verwendet. Und die Subventionierung von Großverbrauchern zu Lasten privater Nutzer sowie kleiner und mittelständischer Unternehmen steigt weiter.

Die Befreiung bestimmter Großverbraucher von der EEG-Umlage verstößt als Industriesubvention gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz nach Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes. Der renommierte Rechtsanwalt und Energierechtsexperte Dr. Peter Becker argumentiert, dass private Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen die internationale Wettbewerbsfähigkeit der stromintensiven Industrie nicht mitfinanzieren müssen – das sei Sache des Staates (ZNER Heft 1/2018, S. 36-39). Zwar hat der Bundesgerichtshof 2014 festgestellt, dass die EEG-Umlage in Gänze keine „verfassungswidrige Sonderabgabe“ sei (Az. VIII ZR 169/13). Dies bezog sich jedoch nicht auf die Grundrechtsverletzung aus Artikel 3 des Grundgesetzes. Das Bundesverfassungsgericht hat über diese Frage noch nie entschieden.

Gegenüber dem Stand aus 2010 hat sich die EEG-Umlage mehr als verdreifacht. Die tatsächlich an die Betreiber von Stromerzeugungsanlagen auf Basis Erneuerbarer Energien ausgezahlte Vergütung im EEG-Regime stieg im gleichen Zeitraum dagegen nur um 50 Prozent bei einem Erzeugungsausbau von 110 TWh auf 240 TWh. Somit ist durch die Erneuerbaren Energien im Strommarkt eine Verbilligung der Erzeugung festzustellen, die zu Lasten der privaten Kunden, der kleinen und mittelständischen Wirtschaft und mit Hilfe einer wahrlich perfiden Argumentation nur den Großverbrauchern zugutekommt.

Mein Fazit: Wenn die Bundesregierung der Meinung ist, der stromintensiven Industrie – und dazu gehören kurioserweise inzwischen auch Supermarktketten und Golfplatzbetreiber – Vergünstigungen zukommen lassen zu müssen, kann das im Einzelfall ein industriepolitisch sinnvolles oder bisweilen möglicherweise sogar notwendiges Instrument sein. Das müsste dann über andere und transparente Verfahren organisiert werden. Gänzlich idiotisch wird es dann, wenn Betriebe zur Überschreitung der relevanten Verbrauchswerte unnützen Verbrauch generieren oder zumindest längst fällige Energiesparbemühungen unterlassen. Eine simple Subvention für Betriebe, deren Geschäftsmodell weder besonders stromintensiv ist noch im internationalem Wettbewerb steht, ist unzulässig und gegenüber der Bevölkerung in dieser Form unaufrichtig.

Thomas Hartmann

29. August 2018