Energieaudits nach DIN EN 16247-1

Anhand eines wirtschaftlich bewerteten Maßnahmenkataloges ist das Unternehmen in der Lage, Kosten und Nutzen der jeweiligen Energieeffizienzmaßnahme einzuordnen. Hinweise auf maßnahmenspezifische Förderprogramme runden den Energieaudit ab.

Nach den Vorgaben der EU-Energieeffizienz-Richtlinie 2012/27/EU (Artikel 8, Absatz 4, EED) sind alle Nicht-KMU (kleine und mittlere Unternehmen) bis zum 5. Dezember 2015 zur Durchführung eines Energieaudits verpflichtet. Ab dem Zeitpunkt des ersten Energieaudits ist dieses alle vier Jahre zu wiederholen.

Von der Durchführung eines Energieaudits sind Unternehmen freigestellt, die entweder

  • ein Energiemanagementsystem nach der ​DIN ​EN ISO 50001 oder
  • ein validiertes Umweltmanagementsystem im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 (EMAS)

erfolgreich eingeführt haben.

Als Alternative zu den vorgenannten Systemen, liefert die Durchführung eines Energieaudits nach DIN EN 16247-1 für das Unternehmen eine kostengünstige und pragmatische Analyse aller energetischen und technischen Verbrauchsanlagen und Produktionsprozesse.

 

Isabel Rues

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