ANGEBOTE FÜR GEWERBETREIBENDE
Mit der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft möchte die Bundesregierung Investitionen zur Reduktion von Treibhausgasen fördern und anregen.
In 6 Modulen wird die klimafreundliche Umstellung von Prozessen gefördert.
In den Modulen 1,2 und 3 gibt es eine abschließende Liste von förderfähigen Maßnahmen. Wenn diese Maßnahmen den vorgegebenen Effizienzkriterien entsprechen, wird die Maßnahme mit einem festgelegten Fördersatz bezuschusst. Die Antragstellung kann durch das jeweilige Unternehmen selbständig erfolgen. Gerne bieten wir hier, wenn nötig unsere Unterstützung an.
Das Modul 4 unterscheidet sich durch seine Technologieoffenheit von den anderen Modulen. Auch wird hier nicht nach einem fixen Fördersatz bezuschusst.
Eine Maßnahme ist dann förderfähig, wenn dadurch eine CO2-Einsparung generiert werden kann. Die Förderhöhe richtet sich nach Höhe der CO2-Einsparung. Zur Ermittlung des Einsparpotenzials muss ein Einsparkonzept durch eine*n eingetragene*n Energieeffizienzexpert*in erstellt werden. Wir unterstützen sie gerne im gesamten Prozess der Maßnahme. Von der Identifikation geeigneter Maßnahmen über die Erstellung des Einsparkonzeptes bis hin zur erfolgreichen Antragstellung und dem Abruf der Fördermittel.
Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) können bei einer Sanierung von Nichtwohngebäuden folgende Maßnahmen gefördert werden:
Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
- Austausch von Fenstern/Türen
- Dämmung des Daches oder der Außenwand
Anlagen zur Wärmeerzeugung (Einbau von effizienten Wärmeerzeugern)
- Wärmepumpen
- Biomasseheizungen
- Solarthermische Anlagen
- Brennstoffzellenheizungen
- Wasserstofffähige Heizungsanlagen
- Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes
Anlagentechnik (außer Heizung) – Einbau in Bestandsgebäuden zur Erhöhung der Energieeffizienz
- Raumlufttechnische Anlagen
- Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
- Kältetechnik zur Raumkühlung
- Energieeffiziente Innenbeleuchtungssysteme
Heizungsoptimierung
- Austausch Heizungspumpe
- Hydraulischer Abgleich
- Dämmung Rohrleitungen
- Einbau Flächenheizung oder Niedertemperaturheizkörper
- Maßnahmen zur Reduzierung der Staubemissionen bei Feuerungsanlagen für feste Biomasse
Fachplanung und Baubegleitung
Gefördert werden energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen im Zusammenhang mit der Umsetzung von geförderten Maßnahmen im Sinne dieses Förderprogramms.
Der Fördersatz beträgt 50 % der förderfähigen Ausgaben.
Die förderfähigen Ausgaben sind gedeckelt auf 5 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, insgesamt auf maximal 20.000 Euro.
Außerdem ist eine Förderung möglich, wenn Sie Ihr Gebäude zu einem Effizienzgebäude sanieren. Je nach erreichter Effizienzgebäude-Stufe erhalten Sie einen entsprechenden Tilgungszuschuss.