ANGEBOTE FÜR KOMMUNEN
Seit dem 01.01.2024 gilt das Wärmeplanungsgesetz. Es verpflichtet alle Kommunen eine kommunale Wärmeplanung durchzuführen. Diese gibt den Bürgerinnen und Bürgern, den Unternehmen und Energieversorgern Sicherheit darüber, ob und mit welcher zentralen Wärmeversorgung sie vor Ort rechnen können.
Großstädte (Gemeindegebiete mit mehr als 100.000 Einwohner*innen) müssen den Wärmeplan bis spätestens 30.Juni.2026 vorliegen haben. Für die kleineren Gemeinden liegt die Frist beim 30.Juni 2028. Je nach Bundesland können Gemeinden <10.000 Einwohner*innen ein vereinfachtes Planungsverfahren vornehmen.
Erfahrung in der kommunalen Konzepterstellung
In der kommunalen Wärmeplanung können wir die Erfahrungen aus der Erstellung von etlichen Energienutzungsplänen und Quartierkonzepten einfließen lassen. Außerdem begleiten wir schon seit Jahren die Projektierung und den Betrieb von Wärmenetzen und können damit alle Facetten einer erfolgreichen Umsetzung miteinbeziehen.
Gewisse Mindeststandards bei der Aufnahme des energetischen Status quo und die frühzeitige Mitwirkung der Akteure sind das eine. Es kommt aber auch zwingend darauf an, konkrete und umsetzbare Konzepte zu erstellen. Für die Vision „klimaneutrales Heizen bis 2045 in ganz Deutschland“ ist es wichtig Konzepte schnell in die Praxis zu überführen und allen eine bezahlbare, sichere und zukunftsfähige Möglichkeit der Heizung zu ermöglichen.
Damit die kommunale Wärmeplanung in der Praxis auch umgesetzt wird, legen wir besonderen Wert auf eine praxisnahe und umsetzungsorientierte Konzepterstellung unter Beachtung aktueller Fördermöglichkeiten. Um der Gemeinde die erarbeiteten Daten fortschreibbar zur Verfügung zu stellen werden diese, soweit möglich und sinnvoll, georeferenziert und digital generiert.
Energienutzungspläne sind unentbehrlich für die Energiewende in den Gemeinden - Der Bayerische Gemeindetag legt seinen Mitgliedern wärmstens ans Herz, einen Energienutzungsplan aufzustellen.
Nicht zuletzt auch wegen der Fördergelder von 70 Prozent. Der ENP eignet sich besonders für Maßnahmen, die auf einen größeren räumlichen Bereich zielen und mehrerer Akteure bedürfen, etwa bei Nahwärmenetzen aber auch der energetischen Sanierung von Ortsteilen. Damit das Planungswerk tatsächlich etwas bringt, sollte es gewissen Standards genügen.
Eingetragenes Fachbüro
Wir haben uns verpflichtet, Energienutzungspläne und Energiekonzepte nach dem Qualitätsstandard des Bayerischen Gemeindetags zu erstellen und sind in der dazugehörigen Liste als Fachbüro eingetragen. Darüber hinaus dient der von der Technischen Universität München verfassten und vom bayerischen Staatsministerium herausgegebenen „Leitfaden Energienutzungsplan“ als Arbeitsgrundlage.
Konkrete Maßnahmen
Gewisse Mindeststandards bei der Aufnahme des energetischen Status quo und die frühzeitige Mitwirkung der Akteure sind das eine. Es kommt aber auch zwingend darauf an, konkrete Maßnahmen zu nennen und diese auf ihre Wirtschaftlichkeit hin abzuklopfen. Die Erstellung des Maßnahmenkataloges erfolgt vor allem unter wirtschaftlichen, aber auch innovativen Aspekten.
Damit der Energienutzungsplan oder das Energieeinsparkonzept in der Praxis auch umgesetzt werden, legen wir besonderen Wert auf eine praxisnahe und umsetzungsorientierte Konzepterstellung unter Beachtung aktueller Fördermöglichkeiten. Um der Gemeinde die erarbeiteten Daten fortschreibbar zur Verfügung zu stellen werden diese, soweit möglich und sinnvoll, georeferenziert und digital generiert.
Ausführliche Informationen finden Sie im Energie-Atlas Bayern
Energetische Stadtsanierung
- 75% Zuschuss für die Erstellung eines energetischen Quartierskonzepts
- 75% Zuschuss für Personal- und Sachkosten eines Sanierungsmanagers (für 3 Jahre) bei vorliegendem integriertem Quartierskonzept.
Fördergegenstand:
- integriertes Quartierskonzept:
- Ausgangsanalyse: größte Energieverbraucher, Potenzialanalyse Energieeinsparung/-effizienz, Gesamtenergiebilanz nach der Sanierung.
- konkrete Maßnahmen und deren Ausgestaltung
- Kosten, Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen
- Erfolgskontrolle
- Zeitplan, Prioritäten, Mobilisierung der Akteure
- Information und Beratung, Öffentlichkeitsarbeit
- Sanierungsmanager - liegt Ihnen bereits ein integriertes energetisches Quartierskonzept vor, können Sie Zuschüsse für einen Sanierungsmanager separat beantragen welcher folgende Aufgaben hat:
- Konzeptumsetzung planen
- Akteure aktivieren und vernetzen
- Maßnahmen koordinieren und kontrollieren
- zentraler Ansprechpartner für Fragen zu Finanzierung und Förderung
Antragsberechtigt sind:
- kommunale Gebietskörperschaften, sowie deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe.
- privatwirtschaftliche oder gemeinnützige Akteure z.B.:
- Stadtwerke
- Wohnungsunternehmen
- Wohnungsgenossenschaften o. Eigentümer von Wohngebäuden einschließlich Eigentümer-Standortgemeinschaften - Nicht gefördert werden können kommunale Zweckverbände
Förderobergrenzen:
- 150.000 Euro pro Quartier für Sanierungsmanager
- keine Deckelung bei Quartierskonzepten
- Zuschüsse unter 5.000 Euro werden nicht ausgezahlt.
Weiterführende Informationen zum KfW-Programm Nr.432