Biomasse Ausschreibungsvergütung


Umstellung Ausschreibungsvergütung und Ende EEG-Vergütung

Haben Sie im September 2018 Ihren Ausschreibungszuschlag für eine 10-jährige Anschlussvergütung erhalten und endet Ihre EEG Vergütung in diesem Jahr zum 31.12.2021? Dann finden Sie im Folgenden eine Anleitung, wie Sie als Anlagenbetreiber im „Dschungel“ von übermäßig komplizierten Regelungen den besten Weg finden:

Für die Umstellung in die Anschlussvergütung ist der Einstieg in die Direktvermarktung Pflicht. 36 Monate nach Ausschreibungszuschlag beginnt spätestens die Umstellung in die Anschlussvergütung, die Frist zur Umstellung wurde durch Corona nach §104 EEG 17 36 Monate + 6 Monate verlängert. Wenn Ihre EEG Vergütung bereits zum 31.12.2021 endet, empfehlen wir Ihnen ausdrücklich die Umstellung in die Anschlussvergütung und den Umstieg in die Direktvermarktung bis zum 01.01.2022.

Ihre Möglichkeiten im Überblick (A und B):

A) Sie melden sich nicht zum Ende Ihrer EEG-Laufzeit in die Ausschreibungsvergütung um:
Dann werden Anlagen bis 100 kW voraussichtlich am 1.des Folgemonats automatisch vom Verteilnetzbetreiber in die Sondervergütung für ausgeförderte Anlagen umgemeldet (entspricht dem Marktwert abzüglich einer gesetzlich vorgesehenen Vermarktungspauschale von 0,4 ct/kWh). Der Marktwert liegt aktuell bei 6,9 ct/kWh im Mittel Januar bis September 2021 (im September lag er extrem hoch bei 12,8 ct/kWh). Nach Ablauf der 36 + 6 Monate meldet Sie der Verteilnetzbetreiber dann automatisch in die Ausschreibungsvergütung um (soweit er von Ihnen eine Kopie des Ausschreibungszuschlags und damit das Datum vorliegen hat, an dem Ihre 36 + 6 Monate Frist beginnen).

Vorsicht! Anlagen über 100 kW haben ohne Direktvermarktung gar keinen Vergütungsanspruch, selbst wenn sie Strom einspeisen! Wir raten für diese Anlagen in jedem Fall dringend davon ab, eine „Vergütungslücke“ zu riskieren, um nicht in eine rechtliche Grauzone bezüglich dem Start in die Ausschreibungsvergütung zu geraten!

B) Sie melden sich zum Ende Ihrer EEG-Laufzeit in die Ausschreibungsvergütung um:

Dann müssen Sie zum 1. des nächsten Kalendermonats erfolgreich in der Direktvermarktung sein. Wir unterstützen Sie gerne dabei. Falls der Vermarkter den Termin nicht halten kann, müssen Sie unbedingt bis 5 Werktage vor Beginn der Ausschreibungsvergütung die sogenannte Ausfallvergütung in Anspruch nehmen. Ein Formular dazu finden Sie hier im Mitgliederbereich. In der Ausfallvergütung erhalten Sie 80% der Ausschreibungsvergütung. Sie können die Ausfallvergütung voraussichtlich nur nutzen, wenn Sie sich einen Monat vorher rechtzeitig in die Ausschreibungsvergütung umgemeldet haben. Falls kein Vergütungsanspruch besteht, ist auch die Ausfallvergütung nicht möglich.

Voraussetzungen und Zeitplan für den Einstieg in die Direktvermarktung:

Als Voraussetzung für die Direktvermarktung benötigen Sie einen RLM Zähler (mit viertelstündiger Messung, bei Anlagen über 100 kW bereits vorhanden) und eine Fernsteuerung, auf die der Direktvermarkter zugreifen kann – zusätzlich zur Netzbetreiberfernsteuerung.

Der Prozess bis zur Herstellung der Fernsteuerung (Anfrage, Bestellung, Installation, Testprotokoll) nimmt einige Wochen bis Monate in Anspruch. Außerdem gibt es eine Sperrfrist von einem Monat und fünf Werktagen, die den Start in die Direktvermarktung hinauszögert. Wenn der Start in die Direktvermarktung bis 01.01.2022 erfolgen soll, muss Ihr Direktvermarkter Ihre Anlage bis spätestens 23.11.2021 beim Netzbetreiber anmelden. Bis dahin sollte also wenn irgend möglich die Fernsteuerung verbaut und getestet worden sein. Falls das Testprotokoll der Fernsteuerung am 01.01.2022 nicht vorliegen sollte, müssten Sie dringend wie oben beschrieben 5 Werktage vorher (wir empfehlen 24.12.2021) eine Meldung in die Ausfallvergütung an den Netzbetreiber senden.

Hier finden Sie unseren Leitfaden für die Anmeldung für Kleinanlagen bei unserem Direktvermarkter Partner EnbW/Interconnector inkl. möglicher Anbieter von Fernsteuergeräten und RLM Zählern.

Hier finden Sie eine Checkliste zur Umstellung von Biogas Bestandsanlagen in die Ausschreibungsvergütung nach EEG 2017.

Kümmern Sie sich bitte frühzeitig um den Einstieg in die Direktvermarktung und die Beauftragung der Fernsteuerung, um den Erfordernissen des Ausschreibungszuschlags gerecht zu werden.

Bei Fragen zur Direktvermarktung wenden Sie sich an Linda Göhl, lg@renergie-allgaeu.de

Bei Fragen zu sonstigen Vorraussetzungen für die Umstellung in die Ausschreibungsvergütung wenden Sie sich an unseren Biogas Fachberater Alexander Lehr, al@renergie-allgaeu.de

10. November 2021