Biomassepaket genehmigt


Die EU-Kommission hat das Biomassepaket genehmigt, die Unsicherheit ist nun beendet.

Zur Ausschreibung 01.10.2025 gelten nun die Bedingungen aus dem „Biomassepaket“. Daher ist es hinfällig, über die Abgabe von 2 Geboten nachzudenken. Wer an der Ausschreibung teilnehmen will, muss NUR EIN Gebot nach neuem Recht abgeben, wer ein Gebot nach altem Recht abgegeben hat, muss dieses UNBEDINGT rechtzeitig zurückziehen (bei Abgabe von 2 Geboten für einen Standort werden beide Gebote ausgeschlossen!).

https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/mex_25_2129

Kommission genehmigt Aufstockung der Mittel für staatliche Beihilfen Deutschlands zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen um 7,9 Mrd. EUR

Die Europäische Kommission hat eine Änderung einer bestehenden deutschen Regelung für erneuerbare Energien, die ursprünglich im Dezember 2022 genehmigt wurde, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Durch die Änderung werden die Mittel für die Förderregelung für Biomasse und Biogas um 7,9 Mrd. EUR aufgestockt.

Mit der Änderung wird das Ausschreibungsvolumen erhöht, eine spezielle Quote für Biomasseanlagen mit bestehendem Anschluss an ein Wärmenetz eingeführt und die Stunden für die Stromerzeugung aus förderfähigem Biogas begrenzt. Es wird auch den Zeitrahmen für die Umstellung alter Anlagen auf die neue Unterstützung für Biomasse verkürzen und die Zahlung für die flexible Stromerzeugung erhöhen.

Die Kommission prüfte die Änderungen nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c AEUV, wonach die Mitgliedstaaten die Entwicklung bestimmter Wirtschaftszweige unter bestimmten Bedingungen fördern können, und nach den Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen (im Folgenden „Leitlinien“). Die Kommission stellte fest, dass die Änderungen notwendig und angemessen sind, um die Stromerzeugung aus Biomasse und Biogas zu erhöhen. Darüber hinaus kam die Kommission zu dem Schluss, dass die Regelung verhältnismäßig bleibt, da die Beihilfe auf das Mindestmaß beschränkt wird, das erforderlich ist, um einen Anreiz zur Steigerung der Stromerzeugung aus Biomasse und Biogas auch in Zeiten hoher Strompreise zu gewährleisten, während sie sich nur begrenzt auf den Wettbewerb und den Handel in der EU auswirken wird. Auf dieser Grundlage genehmigte die Kommission die geänderte Regelung nach den EU-Beihilfevorschriften.

Link zur BNetzA:

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/Ausschreibungen/Biomasse/Okt2025/start.html

Die Bundesnetzagentur sollte in Kürze die Änderung bestätigen und unter dem oberen Link ebenfalls bekanntgeben

Wertung von renergie Allgäu e.V.:

Während die Nachricht für einige Betreiber die letzte Hoffnung auf zumindest eine Chance zum Weiterbetrieb nach altem Recht zerplatzen lässt, was im schlechtesten Fall sogar zur Betriebsaufgabe führen kann, atmen andere Betreiber auf, die im neuen Recht bessere Chancen für die Zukunft für sich sehen und nur notgedrungen nach altem Recht bieten wollten. Insgesamt ist die Erhöhung des Ausschreibungsvolumens für die Branche ein sehr positives Signal, das den politischen Willen zum Erhalt des Biogas-Anlagenbestands beweist und den Konkurrenzdruck in den Ausschreibungen abmildert! Ein großer Erfolg für die Branche.

Nachdem nun erstmal deutlich mehr Ausschreibungsvolumen vorhanden ist, müssen noch Alternativen zur rein hochflexiblen marktorientierten Fahrweise geschaffen werden, wie sie jetzt im Biomassepaket ausgeschrieben wurde, damit alle Anlagen ein passendes Weiterbetriebskonzept entwickeln können. Wir haben dazu Vorschläge gemacht, die wir weiterhin gegenüber der Politik vertreten werden:

19. September 2025