Trotz vehementer Ablehnung aus der Branche wurde der Entwurf eines Biogas-Pakets des BMWK (wir hatten berichtet) ohne wesentliche Verbesserungen beschlossen! Das ist so untragbar!
Wir appellieren an die Opposition, dem Gesetzesvorhaben NICHT zuzustimmen!
Erhöhung des Ausschreibungsvolumens. (Nettoerhöhung bis incl. 2028 gerade mal 304 MW!)
2025 826 MW (vorher 400 MW)
2026 626 MW (vorher 300 MW)
2027 76 MW (vorher 300 MW)
2028 76 MW (vorher 300 MW)
Das ist vor allem auch eine Verlagerung in frühere Jahre.
- Das neue Zuschlagsverfahren bevorzugt Anlagen mit Wärmenetz.
- Die Umstellung der Förderung soll sich auf Betriebsstunden beziehen. Keine Höchstbemessungsleistung mehr.
- Die Anschlussförderung soll auf 12 Jahre verlängert werden.
- Die Frist für den Wechsel in die Anschlussförderung soll auf 2 Jahre reduziert werden.
- Die Teilnahme an Ausschreibungen soll von 8 Jahren auf 5 Jahre zum Vergütungsende verkürzt werden.
- Der Maisdeckel soll nochmals verschärft werden.
- Der Flexibilitätszuschlag soll auf 85.- € erhöht werden.
- Wegfall der Vergütung nicht nur bei negativen Strompreisen, sondern bereits ab < 2 ct.
Stellungnahme
Erhöhung des Ausschreibungsvolumens.
Kommentar: Das Volumen ist viel zu gering. Die Verlagerung in frühere Jahre anstatt einer Erhöhung der Menge insgesamt ist ein politisches Signal gegen den Erhalt des Anlagenbestandes und benachteiligt folgende „Jahrgänge“, die noch nicht für die Ausschreibungen bereit sind.
Das neue Zuschlagsverfahren bevorzugt Anlagen mit Wärmenetz.
Meinung: Kritisch, da Bezug auf BEG-Definition Wärmenetz > 16 Anschlüsse – verursacht unnötige Ausschlüsse und keine Anreize; Rückwirkend zum 01.01.2024 bereits am Wärmenetz angeschlossen sein – unsinnig; besser wäre eine Erhöhung des Zuschlags, wenn bis Ende des ersten Ausschreibungsjahrs ein Wärmenetz in Betrieb ist. Insgesamt ist eine andere Definition erforderlich.
Die Förderung soll sich auf Betriebsstunden beziehen. Keine Höchstbemessungsleistung mehr. Stattdessen nur 2.500 Stunden (28,5 %) vergütet. Degressiv.
Meinung: Das ist strikt abzulehnen. Ist bereits geregelt durch den Wegfall der Vergütung bei negativen Strompreisen. Künftig wird die saisonale Erzeugung vor allem im Winter stattfinden. Im Sommer wird ohnehin weitestgehend nur noch Zeiten erzeugt werden, an denen Bedarf besteht.
Die Anschlussförderung soll auf 12 Jahre verlängert werden.
Meinung: Die Verlängerung ist gut. Besser wären 15 Jahre.
Die Frist für den Wechsel in die Anschlussförderung soll auf 2 Jahre reduziert werden.
Meinung: Unnötiger Zeitdruck. Es sollte mindestens 3 Jahre Zeit sein.
Die Teilnahme an Ausschreibungen soll von 8 Jahren auf 5 Jahre zum Vergütungsende verkürzt werden.
Meinung: Da sehen wir kein Problem.
Der Maisdeckel soll nochmals verschärft werden.
Meinung: Das ist abzulehnen. Der übertriebene Fokus auf den Maisdeckel muss überdacht werden.
Bestehende Regelungen mit Begrünung, Fruchtfolge usw. greifen bereits und sind ausreichend.
Der Flexibilitätszuschlag soll auf 85 € erhöht werden.
Meinung: Die Erhöhung ist nicht ausreichend, um den geforderten Anforderungen an eine flexible Fahrweise (2.500 BH entspricht mehr als 3,5 fach überbaut!) wirtschaftlich gerecht zu werden.
Wegfall der Vergütung nicht nur bei negativen Strompreisen, sondern bereits ab < 2 ct/kWh.
Meinung: Diese massive Verschlechterung ist abzulehnen. Dadurch könnten sich Zeiträume ohne Vergütungsanspruch verdreifachen! In 2019 bis heute wären das zwischen 300 und 2.000 nicht vergütete Stunden gewesen!
Zwischenfazit:
Sollte dieses Gesetzesvorhaben umgesetzt werden, sind gravierende Probleme zu erwarten, die vielen Betreibern den Weiterbetrieb unmöglich machen würden. Es besteht dringender Änderungsbedarf! Wir teilen dem Wirtschaftsministerium den Änderungsbedarf zeitnah mit!
Aufgrund unserer tagesaktuellen Gespräche mit verschiedenen politischen Kontakten, ist nicht zu erwarten, dass sich bei der aktuellen Regierungs-Konstellation eine Mehrheit für den Entwurf findet. Dennoch müssen und werden wir jetzt die Probleme deutlich machen!