Analyse zum Referentenentwurf vom 28.02.2022


Anfang März wurde ein erster Referentenentwurf eines Gesetzes zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen vom Bundeswirtschaftsministerium veröffentlicht.

Im folgenden Positionspapier nehmen wir Stellung zu den wichtigsten Punkten im vorliegenden Gesetzesentwurf und beurteilen diese nach unseren Gesichtspunkten:

renergie_Analyse Referentenentwurf vom 28.02.2022

Erwartungen an die Politik


Allgäuer Betreiber von Wind- und Wasserkraft, PV- und Biogasanlagen erheben die Stimme und zeigen Gesicht.

Bei der anstehenden Bundestagswahl geht es in der K-Frage nicht nur um den Kanzler/innenposten, sondern ganz entscheidend auch ums Klima! Um die gesetzlich vereinbarten Ziele zu erreichen muss die nächste Regierung nämlich sofort geeignete Rahmenbedingungen schaffen und konkrete Maßnahmen zur CO2-Minderung einleiten. Dabei spielen die Erneuerbaren Energien eine entscheidende Rolle. Vier Allgäuer Betreiber von Wind- und Wasserkraft, PV- und Biogasanlagen zu Wort formulieren ihre konkreten Wünsche und Erwartungen an den 20. Deutschen Bundestag.

Die Kraft aus dem Wasser

100 Prozent sauber und 100 Prozent regional ist der Strom, den der Unterallgäuer Alois Ruf seit vielen Jahren mit seiner Wasserkraftanlage an der Wertach bei Türkheim erzeugt. Die Technik ist ebenso alt wie effektiv – von der Politik aber wird sie nicht gewertschätzt. „Wasserkraft braucht eine Lobby“, fordert Alois Ruf die neue Bundesregierung dazu auf, Anlagen wie seine im Mix der Erneuerbaren Energien nicht zu vergessen.

Er kämpft seit vielen Jahren gegen politische Windmühlen: Wendelin Einsiedler, Windkraftanlagenbetreiber aus dem Oberallgäuer Wildpoldsried, lässt trotz 10H-Gegenwind nicht locker in seinem Bemühen um eine nachhaltige Energiezukunft. Seine Forderungen an die nächste Bundesregierung: Ganzheitliches Denken und konsequentes Handeln!

Strom und Wärme aus Gülle

Josef Müller hat aufgegeben: Anfang dieses Jahres legte der Ostallgäuer Milchviehhalter seine kleine 18kW-Biogas-Anlage still gelegt. Über 20 Jahre lang hatte er sie allein mit Gülle aus seinem Stall gefüttert und damit sein Wohnhaus beheizt und jährlich 120 000 kW Strom erzeugt. Mit dem Ende der EEG-Vergütung kam das Aus – im hochkomplizierten Ausschreibungsverfahren haben kleine Anlagen wie seine einfach keine Chance. „Das darf nicht sein!“ fordert Josef Müller von der künftigen Bundesregierung, landwirtschaftlich betriebenen Gülle-Kleinanlagen eine wirtschaftliche Perspektive zu bieten.

Bernd Ritter, PV-Anlagen-Betreiber aus Leidenschaft,  erinnert sich noch gut an die Aufbruchsstimmung Anfang der 2000er Jahre. Mit dem EEG begann der Aufschwung der Sonnenenergie-Branche in Deutschland. Heute, 20 Jahre später, ist davon nichts mehr übrig. Die Regierung der letzten Jahre hatte dieser Entwicklung durch immer neue bürokratische Hürden und Auflagen das Licht abgedreht. „Wir brauchen Innovation und Investition“ fordert Bernd Ritter die künftige Regierung dazu auf, die PV- und Solarbranche im eigenen Land sofort wiederzubeleben.

Onlinepetition: Klimapolitik als Bürgerbewegung


Um das kommende EEG wird im Bundestag schon bald hart gerungen. Es geht um’s Ganze: Hier wird festgelegt, wie schnell und wie einfach die Erneuerbaren ausgebaut werden. Und damit werden die Weichen für den Klimaschutz gestellt. Doch der vorliegende EEG-Entwurf sieht viel zu wenig Ausbau von Erneuerbaren mit viel zu komplexen Regeln vor. Viel Papier, wenig Klimaschutzwirkung. Helfen Sie mit – und teilen Sie diese Petition in Ihrer Familie und im Freundeskreis, im Verein und am Arbeitsplatz.

Online-Petition: Für einen sozial-ökologischen New Deal: Klimapolitik als Bürgerbewegung gestalten!

Kommentar zum Referentenentwurf des EEG 2021


Von Florian Weh:

Ungewöhnlich spät ist jetzt der Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums zum EEG 2021 bekannt geworden, und erwartungsgemäß enthält er nur die Abwicklung eines „Pflichtprogramms“ unbedingt nötiger Anpassungen und lässt ein klares Signal zur Beschleunigung der Energiewende vermissen. Zumindest soll das Gesetz bereits zum 01. Januar 2021 in Kraft treten, was wichtig für die aus der Förderung laufenden PV-Kleinanlagen ist. Doch leider setzt es die Tradition der Novellen seit 2012 fort, den Ausbau zu beschränken anstatt voranzutreiben! Was muss noch passieren, dass unsere Regierung endlich ihren Kurs glaubhaft in Richtung 100% Erneuerbare Energien korrigiert?

Im Entwurf ist vorgesehen, dass die Anlagen mit Inbetriebnahme 2000 oder früher ab 1. Januar weiterhin vom Netzbetreiber den Marktwert abzüglich einem Vermarktungsentgelt erhalten. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Es fehlt allerdings die Möglichkeit, dass der Strom auf Wunsch des Betreibers in den Bilanzkreis eines Vermarkters geliefert werden darf, damit dieser ihn als Grünstrom an regionale Endkunden liefern kann. Diese Lücke muss dringend noch geschlossen werden.

Ab 2027 möchte die Bundesregierung komplett auf Marktintegration umsetzen. Auch hier ein guter Ansatz. Nur wurde das Wichtigste vergessen: Das Marktdesign muss bis dahin so umgestellt werden, dass Biogas-Strom in flexibler Produktion auch zu mindestens 20 ct / kWh verkauft werden kann. Wenn Kostenwahrheit im Energiesystem hergestellt würde, wäre das auch der Fall. Denn Studien haben bewiesen, dass es volkswirtschaftlich günstiger ist, die Flexibilität des vorhandenen Biomasse-Anlagenparks zu nutzen, als Alternativen wie Stromspeicher neu zu bauen.

Gut, dass Deutschland Klimaneutralität erreichen will. Aber 2050 ist zu spät! Ohne das Ausbremsen der Erneuerbaren Energien schaffen wir das viel schneller! Die Novelle muss hier mehr Mut zeigen! In den einzelnen Energieformen sind positive Ansätze gemacht wie die Beteiligung von Standortkommunen an Windkraftanlagen und eine Förderung von regionalen Stromtarifen, aber in Relation zur Dringlichkeit der Aufgabe Klimaschutz insgesamt viel zu wenig. Auch die Umsetzung der Befreiung von Anlagen bis 30 kWp von der EEG-Eigenverbrauchsumlage fehlt immer noch, obwohl diese dringend umgesetzt werden muss. Auch das widersinnige Verbot von Eigenverbrauch bei Ausschreibungsanlagen wird nicht abgeschafft und soll weiter regionale Konzepte behindern.

Auch für Biomasse-Anlagen gibt es positive Ansätze wie den Wegfall des Flex-Deckels und die Erhöhung des Flex-Zuschlags von 40 auf 60 € je kW installierter Leistung. Auch der seit Jahren geforderte Bezug der Marktprämienvergütung auf den Jahreswert, der saisonale Fahrweisen lukrativ machen kann, ist zu begrüßen. Ein Ausbaupfad, wie im Entwurf von aktuell 5 auf 8,4 GW enthalten, wäre zu begrüßen, benötigt aber weitere Änderungen, damit die Leistung auch wirklich zugebaut und der Bestand weiter betrieben wird. Diese vermissen wir immer noch,  weshalb dringend nachgebessert werden muss.

Helfen Sie mit, die wichtigen Punkte noch mit in den Entwurf einzubringen und sprechen Sie mit Ihren Abgeordneten!
Hier finden Sie unser Positionspapier https://renergie-allgaeu.de/wp-content/uploads/2020/03/Positionspapier-Biogaszukunft.pdf

und hier unser gemeinsames Positionspapier im LEE Bayern https://renergie-allgaeu.de/wp-content/uploads/2020/03/Positionspapier-LEE-Bayern-zum-EEG-2020-1.pdf

 

Florian Weh

Geschäftsführer renergie Allgäu e. V.

Solardeckel soll aufgebhoben werden


Die vor wenigen Wochen von der Bundesregierung beschlossene Aufhebung des 52-GW Förderdeckels für PV-Anlagen bis 750 kWp, der im Moment droht, erreicht zu werden, hat nun Eingang in den Gesetzesentwurf des seit langer Zeit „in der Mache“ befindlichen Gebäudeenergiegesetzes gefunden. Bleibt zu hoffen, dass dieses Gesetz zeitnah beschlossen wird. Am 18. Juni ist jedenfalls die Lesung im Bundestag angesetzt, was zu Hoffnung Anlass gibt.

Dennoch hat der Bundesverband Solarwirtschaft völlig zurecht Verfassungsbeschwerde eingereicht, um eine zeitnahe Umsetzung der Versprechung zu erzwingen. https://www.pv-magazine.de/2020/06/08/verfassungsbeschwerde-soll-rechtzeitige-abschaffung-des-52-gigawatt-photovoltaik-deckels-sicherstellen/ Es ist völlig unverständlich, warum die Regierung, die schon 2019 die Aufhebung des Solardeckels als politische Willensäußerung fixiert hatte, sich so lange Zeit lässt und Schäden in der Branche durch einen Nachfrageeinbruch billigend in Kauf nimmt. Es hätte seitdem genügend Gesetze gegeben, mit denen man die kleine Änderung des EEG hätte durchwinken können. Eine Verfassungsbeschwerde ist hier mehr als gerechtfertigt, auch und gerade auch wenn die Änderung sowieso schon in Durchführung ist. Das sendet nochmal die Botschaft, dass es langsam reicht mit den Gängelungen der Branche! Gut so!

Florian Weh
Geschäftsführer renergie Allgäu e. V.