Das EEG ist beschlossen!

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Am 17.12.2020 wurde die Novelle des EEG mit den Stimmen der Regierungskoalition im Bundestag beschlossen. Nachdem der Bundesrat am 18.12.2020 in seiner Lesung auf die Anrufung eines Vermittlungsausschusses verzichtete, kann das EEG 2021 nun zum 01.01.2021 in Kraft treten.

Zu begrüßen ist, dass die Regierungskoalition Wort gehalten hat und am 01. Januar Anschlussregelungen für Ü20 Anlagen in Kraft treten können. Kritisiert werden muss hierbei aber, dass dies erst wenige Tage vorab geschieht, hatte man doch seit März die Beratungen bis jetzt in die Länge gezogen.

Positiv zu werten sind auch viele (meist jedoch kleine) Signale in die richtige Richtung, die seit Jahren dringend erwartet und gefordert waren und nun – lieber spät als nie – endlich in Gesetzesform dokumentiert sind. So bleiben kleine und mittlere PV-Anlagen von den Ausschreibungen weiterhin ausgenommen und die dringend nötige Anhebung der Höchstwerte für Biomasseanlagen um 2 ct/kWh ist erfolgt. Eine Regelung für Biogas-Bestandanlagen bis 150 kW und 80% Gülle wurde angekündigt und damit ein klares Bekenntnis für den Fortbestand der Biomasse als wichtigen Baustein des Erneuerbaren Energien Mix geleistet. Und die EEG-Umlage auf Eigenverbrauch wird in Anlagen bis 30 kW abgeschafft – richtig so!

Kleine Signale, die den Schaden bei weitem nicht wieder gut machen können, den die lange Durststrecke der Ausbremsung seit 2012 angerichtet hat. Weder kann man das EEG 2021 als einen „großen Wurf“ für die Energiewende bezeichnen, noch geschieht im Grunde ein ernstzunehmender Richtungswechsel.

Das Bekenntnis zum Ausbau der Erneuerbaren Energien als Teil des öffentlichen Interesses wurde aus dem Entwurf wieder gestrichen und das „Bürokratie-Monster“ Aussreicungen weiter ausgebaut und verkompliziert. Da man sich in der Regierungskoalition letztlich nicht einmal auf Ausbauziele einigen konnte, wurde die Novelle der Novelle gleich mit angekündigt. Damit dokumentiert die Regierung erneut, dass für sie der Klimaschutz lästige Pflichtaufgabe ist, die man lieber schiebt als mit Mut und Begeisterung vorangeht.

Insgesamt wieder ein Karges Ergebnis für die Energiewende, einige wichtige aber kleine Zugeständnisse für die Bürgerenergie aber Wende hin zu einem schnellen Ausbau der Erneuerbaren Energien. Wenigstens ein Bekenntnis für den Weiterbetrieb der Biomasse-Bestandsanlage ist erreicht, die Biogas-Branche kann durchatmen!

Detailauswertungen stellen wir für Beratungsmitglieder zur Verfügung.

22. Dezember 2020