EEG 2027: Erster Referentenentwurf veröffentlicht


Am Freitagabend, den 17.07.2026, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie den ersten Referentenentwurf für das EEG 2027 veröffentlicht.


Nach einer ersten Prüfung möchten wir unseren Beratungsmitgliedern einen Überblick über die wesentlichen Änderungen gegenüber der bisherigen Rechtslage und den im Februar bekannt gewordenen Entwurfsfassungen geben.

Biogas

Nach unserer ersten Einschätzung ergeben sich gegenüber dem im Februar bekannt gewordenen Entwurf keine wesentlichen Änderungen für Biogasanlagen.


Die wichtigsten Punkte sind:

  • Anhebung des Maisdeckels von bisher 25 % auf künftig 30 %
  • Höchstwerte der Biomasseausschreibungen:
  • Bestandsanlagen (Anschlussförderung): 19,83 ct/kWh, Neuanlagen: 19,43 ct/kWh
  • Degression ab dem 01.01.2028: 1 % pro Jahr
  • Erhöhung der Ausschreibungsvolumina gegenüber dem EEG 2023 von insgesamt 1.800 MW auf 2.750 MW bis Ende 2029
     
  • 2027:  1.000 MW
  • 2028:  1.000 MW
  • 2029:   750 MW
  • 2030:   750 MW
  • 2031:   500 MW
  • 2032:   500 MW
     

Verlängerung bzw. Wiederaufnahme der Anschlussförderung für Güllekleinanlagen. Dafür sind laut Entwurf Fördermittel in Höhe von 148 Mio. € bis zum Jahr 2032 vorgesehen. Die Förderung soll über die Erneuerbare-Energien-Verordnung (EEV) abgewickelt werden. Konkrete Förderbedingungen liegen derzeit noch nicht vor.

Die Biomethanausschreibungen entfallen vollständig.

Kein CfD-System (Abschöpfung von Gewinnen in Hochpreisphasen) bei Biogas

Grundsätzlich wird die im Biomassepaket angelegte Förderlogik fortgeführt

Solar

Für die Solarbranche sieht der Entwurf deutlich tiefgreifendere Veränderungen vor
Aus unserer ersten Einsicht sind insbesondere folgende Punkte relevant:

  • Wegfall der EEG-Förderung für Neuanlagen unter 25 kW
  • Für neue PV-Dachanlagen bleibt die feste Einspeisevergütung nur noch für 36 Monate als reduzierte Übergangszahlung bestehen.
  • Der Volleinspeiserbonus entfällt.
  • Die Direktvermarktung wird schrittweise auf immer kleinere Neuanlagen ausgeweitet.
  • 2027: Neuanlagen ab 50 kW
  • 2028: Ausweitung auf Anlagen unter 50 kW
  • 2029: Schwelle sinkt auf unter 25 kW
  • Ab 2030: Alle Neuanlagen > 2 kW

Wegfall Volleinspeiseboni

Direktvermarktungsbonus von 1,5 ct/kWh für kleine Anlagen (<25 kW) für bis zu 48 Monate.

Anlagen unter 100 kW dürfen maximal 50% der Installierten Leistung einspeisen

Ein CfD-System wird ab 100 KW bei Neuanlagen eingeführt. Dies bedeutet, dass wenn der Jahresmarktwert höher als die Förderung wäre, die Differenz an den Netzbetreiber Rückgezahlt werden müsste

Bei negativen Stunden entfällt die Vergütung ersatzlos

Der Referentenentwurf bestätigt die bereits aus den geleakten Fassungen bekannten Grundzüge des EEG 2027. Viele der damaligen Kritikpunkte bestehen weiterhin.


Die angekündigten Verbesserungen bleiben hinter den Erwartungen zurück und sind unserer Einschätzung nach nicht ausreichend. Kritisch sehen wir insbesondere die aus unserer Sicht zu geringe Erhöhung des Ausschreibungsvolumens, die ausbleibende Erhöhung des Flexzuschlags, die nur geringfügige Anhebung des Maisdeckels, das Fehlen von Sonderregelungen für wärmegeführte Anlagen sowie die Beibehaltung des Viertelstundensystems.


Für die Solarbranche sieht der Entwurf deutlich umfangreichere Änderungen vor. Viele davon bergen die Gefahr, den Ausbau der Solarenergie spürbar zu reduzieren. Insbesondere die Regelungen für Kleinanlagen und die damit verbundene Direktvermarktungspflicht sehen wir als äußerst kritisch an. Hinzu kommen verschiedene Mechanismen im Netzanschlusspaket, die den Netzzugang einschränken.

24. Juli 2026