Effizienzhausförderung auch im Neubau wieder möglich


Ab 20. April 2022 können wieder Anträge für den Neubau von energieeffizienten Gebäuden gestellt werden. Die Haushaltsmittel sind zunächst auf eine Milliarde begrenzt, was sicherlich zu einem „Windhundprinzip“ in den nächsten Wochen führen wird. Außerdem gibt es einige Änderungen:

  • Die Förderung wird künftig ausschließlich in den Kreditvarianten 261/263 angeboten.
  • Die Effizienzhaus-/Effizienzgebäude- Stufe 40 wird nicht mehr angeboten. Gefördert werden die Effizienzhaus-/ Effizienzgebäude-Stufen 40 Erneuerbare Energien (EE), 40 Nachhaltigkeit (NH) und bei Wohngebäuden zusätzlich die Effizienzhaus-Stufe 40 Plus.
  • Die Höhe des Tilgungszuschusses beträgt für ein Effizienzhaus 40 EE 10 % und für ein Effizienzhaus 40 NH oder 40 Plus 12,5%. Das ist die Hälfte der bisherigen Förderung.

Gasheizungen werden nicht mehr gefördert. Nach Ausschöpfung der bereitgestellten Haushaltsmittel wird die Neubauförderung dann nur noch für Effizienzhäuser 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse (NH) als Kreditvariante angeboten.

Ab Anfang 2023 wird „Klimafreundliches Bauen“ in den Mittelpunkt gerückt. Dabei wird der Fokus auf die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus gelegt.

Grundlage für die Förderung sind die am 01. Februar 2022 in Kraft getretenen Richtlinien für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG) und Wohngebäude (BEG WG) vom 07. Dezember 2021 einschließlich der jeweils in der Anlage „Technische Mindestanforderungen“ enthaltenen Vorgaben.

Das BMWK hat Abweichungen zu den vorgenannten Richtlinien festgelegt, diese finden Sie auf unserer Webseite unter: https://renergie-allgaeu.de/wp-content/uploads/2022/04/220406_Foerdertabelle-KfW.pdf

8. April 2022