Energetische Gebäudesanierung


Sanierungsquote weiterhin viel zu niedrig

Der Wohnungsbestand bietet ein enormes Potenzial zur Energie- und Kohlendioxid-Einsparung. Passieren tut nach wie vor wenig – auch innerhalb der aktuellen Klimaschutzdebatte.

Neben den bemerkenswerten Initiativen einer immer größer werdenden Zahl von SchülerInnen unter dem Thema „Fridays for Future“ verbleibt die Sanierungsquote im Gebäudebestand im Ein-Prozent-Bereich. Es wird hitzig diskutiert über Stromerzeugung mit Photovoltaik, Windkraftanlagen (selbstverständlich nie in Sichtweite!), Stromtrassen und –speicher. Um die festgelegten, aber regelmäßig missachteten, Klimaschutzziele erreichen zu können, müsste der Primärenergieverbrauch im Sektor Wohnen um 88 Prozent gemindert werden, hat Energieberater und unser 1. Vorsitzender Thomas Hartmann ausgerechnet. Ungeachtet dessen befinden sich nur rund 4 Prozent der Wohngebäude in einem energetisch zukunftsfähigen Zustand. Weiterhin bestehen vielfältige Vorbehalte gegenüber energetisch wirksamen Investitionen. Vielfach mangels geeigneter Informationen, oft auch aus Bequemlichkeit. Hier wollen wir versuchen, für mehr Klarheit sorgen.

Im Folgenden die am häufigsten zu hörenden Zweifel:

Können durch Wanddämmung Schimmelschäden auftreten?

Manche behaupten, durch die Anbringung einer Fassadendämmung werde „das Atmen“ der Wand unterbunden. Aus fachlicher Sicht atmen Wände nicht. Die Luft- oder Dampfdurchlässigkeit alle Arten üblicher Wandaufbauten ist vernachlässigbar bis nicht vorhanden. Falls Probleme auftreten, liegt das fast immer an der Erneuerung der Fenster. Neue Fensterbauteile besitzen doppelte, manchmal bereits dreifache Dichtungen und sind daher winddicht. Dadurch wird der zuvor zwar unbeabsichtigte Feuchteabtransport durch undichte Fensterrahmen unterbunden. Regelmäßiges, bedarfsgerechtes Stoßlüften beugt Feuchteschäden vor, wird aber leider oft nicht praktiziert. Die Fassadendämmung verringert durch die Erhöhung der Oberflächentemperatur innen tendenziell die Kondensat- und Schimmelbildung. Technische Abhilfe schafft eine mechanische Lüftungsanlage. Diese gibt es auch als Einzelraumgeräte mit geringem Einbauaufwand.

Tritt die prognostizierte Heizkostenminderung durch die energetische Sanierung tatsächlich ein?

Wenn man es richtig und ehrlich mach – ja! Freilich muss die Berechnung der Wirtschaftlichkeit objektiv und ohne andere Absichten erstellt worden sein. Zu beachten sind auch allgemeine Energiepreissteigerungen und Änderungen der Nutzungsgegebenheiten.

Kann die Fassadendämmung brennen?

Dämmstoffe besitzen unterschiedliche Eigenschaften hinsichtlich Entflammbarkeit. Normalerweise brennen Häuser nicht. Falls doch, geht die Brandentwicklung fast immer von innen aus. Brandriegel können oberhalb der Fenster eine Ausbreitung über die Fassade unterbinden. Durch eine Fassadendämmung, gleich welcher Beschaffenheit, geht bei fachgerechter Montage und geeigneter Materialien keine Brandbeschleunigung aus.

Werden die nach Norm berechneten Amortisationszeiten erreicht?

Eine Überschreitung ist möglich. Das liegt dann an dem sogenannten „Normnutzungsverhalten“. Wird das Gebäude ohnehin sehr sparsam bewirtschaftet, kann die wirtschaftliche Amortisation dadurch verlängert werden. Profitieren tut der Eigentümer in jedem Fall von der Immobilienwertsteigerung und – im Fall der Eigennutzung – der Verbesserung der Wohnbehaglichkeit.

Wird die Berechnungsnorm beeinflusst von der Dämmstoffindustrie?

Wie bei vielen Gesetzgebungsverfahren bestehen Einflüsse der Fachverbände. Die Energie-Einspar-Verordnung (EnEV) basiert in vielen Teilen auf den einschlägigen Normen. Aus der Praxiserfahrung können die Berechnungsergebnisse der DIN 18599 bzw. der DIN 4108-6 und 4701-10 bestätigt werden.

Sind im Altbau einfache Lösungen realisierbar?

Das hängt von den spezifischen Wünschen der Eigentümer und den baulichen Gegebenheiten ab. Altbaumodernisierung erfordert immer Kompromisse. Dafür haben viele einfache Maßnahmen auch oft große Wirkung.

Können Schäden an der Fassadendämmung durch Spechtlöcher entstehen?

Kommt gelegentlich bei Dünnschichtverputz vor. Ursache ist der Verlust des natürlichen Lebensraumes des Spechtes. Vorsorge kann getroffen werden durch oberflächlich glatten und dicken Verputz. Auch Verbundaufbauten mit fester Zwischenschicht (z.B. Holzfaserplatten) kann der Specht nicht durchdringen. Evtl. eingetretene Schäden möglichst sofort beheben.

Kann auf der Fassade mit Wärmedämmung Algenbildung entstehen?

Der Effekt entsteht durch die thermische Entkopplung. Die Wand transportiert weniger Wärme nach außen und das ist auch so gewollt. Abhilfe schafft ausreichend Luftaustausch an der und Lichteinfall auf die Fassade. Notfalls hilft Biozidanstrich. Das ist aber umweltschädlich. Auch architektonische Maßnahmen, z.B. ausreichende Dachüberstände zur Vermeidung von Schlagregen, helfen.

Die Berufsbezeichnung Energieberater ist nicht geschützt. Nutzen manche Fachhandwerker die Beratung zur Verkaufsförderung?

Leider gelegentlich zu beobachten. Verständlicherweise will jeder in seinem Gewerk das Geschäft machen. BAFA-Energieberater, dena- Effizienzhausexperten und gelistete Berater der KfW-Förderbank sind zur Unabhängigkeit verpflichtet und verfügen nachweisbar auch über die erforderliche Qualifikation. Sie finden Ihren Energieberater am einfachsten in der Energie-Effizienz-Expertenliste der dena:

Sind die Vorgaben aus der EnEV für Neubauten zu streng?

Gemessen an den eingangs genannten Klimaschutzanforderungen und auch einer langfristigen Wirtschaftlichkeit gehen die EnEV-Maßgaben keinesfalls zu weit. Der Gebäudebestand aus der Geltung der Wärmeschutzverordnung (1977 bis 2002) gilt heute teilweise bereits als sanierungsbedürftig. Wer heute zukunftsfähig bauen will, sollte zumindest die KfW-Effizienzhausstandards, das Passivhausniveau oder ein Plusenergiehaus anstreben. Die Mehrkosten bei der Gestehung im Bereich von 6 bis 12 Prozent amortisieren sich durch geringere Energiekosten meist in 10 bis 12 Jahren.

Weitere Informationen gibt es direkt beim Energieberater Thomas Hartmann
Terminvereinbarung unter th@renergie-allgaeu.de, 0831-5262680-0

 

Allgäuer Zeitung vom 29. Juni 2019

 

 

 

2. Juli 2019