Entwurf von Netzanschlusspaket bleibt hinter Erwartungen zurück


Der neuerdings geleakte Referentenentwurf zum Netzanschlusspaket bleibt hinter den Anforderungen einer konsequenten Energiewende zurück. 

Wenngleich der neue Entwurf vom 20.04.2026 gegenüber dem bereits im Februar diskutierten Entwurf zwar mehr Klarheit im Netzanschlussverfahren bringt, fehlt weiterhin ein konsistentes energiepolitisches Leitbild, das den Ausbau erneuerbarer Energien systematisch mit dem Netzausbau verzahnt. Stattdessen verlagert der Entwurf zentrale Risiken zunehmend auf die Projektierer: 

  1. Wirtschaftliche Priorisierung von Netzanschlüssen 

Die Einführung klarer Priorisierungskriterien für Netzanschlüsse markiert das Ende des bisherigen „Windhundprinzips“. Künftig sollen Projekte bevorzugt werden, die netzdienlich sind und besser zum Netzausbau passen. Das schafft mehr Effizienz, erhöht aber zugleich die Unsicherheit für Projektentwickler, v.a. in netzschwachen bzw. überlasteten Regionen.  

Hier muss nachgebessert werden, um Planungssicherheit zu gewährleisten! 

  1. Einführung von kapazitätslimitierten Netzgebieten mit Redispatchvorbehalt 

In solchen Regionen entfällt künftig die Entschädigung bei Abregelung (Redispatch). Dies stellt insbesondere für Wind- und große PV-Projekte in strukturell netzschwachen Regionen ein erhebliches wirtschaftliches Risiko dar und kann Investitionen in wichtigen Ausbaugebieten ausbremsen.  

Wir sehen es als richtig und wichtig an, knappe Netz-Ressourcen sinnvoll zu verteileilen und zu begrenzen. Dies muss aber wirtschaftlich planbar sein! Die Netze sind in den meisten Stunden des Jahres noch völlig frei, nur zu wenigen Zeiten sind Engpässe gegeben. Wir schlagen daher alternativ ein Modell mit Hochlastzeitfenstern vor, in denen Neuanlagen nicht einspeisen dürfen. Auf diese Weise kann der Netzbetreiber früher angeschlossenen Anlagen mehr Zeitfenster freigeben und wenn das Netz voller wird diese stärker einschränken. Betreiber können in diesem Modell aber betriebswirtschaftlich verlässlich den Erzeugungsausfall planen und zugleich eine Einspeiseerlaubnis für die restlichen Zeiten reservieren. So bleiben Projekte planbar und realisierbar! 

  1. Kostenbeteiligung von EE-Anlagen 

Über Baukostenzuschüssen für Erzeugungsanlagen werden zusätzliche finanzielle Belastungen eingeführt. Während diese Maßnahme gezielt Anreize für netzdienliche Standorte schaffen soll, erhöht sie gleichzeitig die Investitionshürden – insbesondere für kleinere Akteure und Bürgerenergieprojekte. 

Ein Baukostenzuschuss für Erzeugungsanlagen führt zu Mehrkosten, die im Projekt eingepreist werden müssen, also letztlich zu höheren Strompreisen oder zu weniger realisierten Projekten führen. Das ist nur eine Umverlagerung von Kosten, eine gezielte Steuerungswirkung ist fraglich. Besser wäre es, variable Netzentgelte einzuführen, welche Stromlieferungen an den Netzentgelten stärker beteiligen, wenn diese zu mehr Netzausbau beitragen. Also wenn diese zu Zeiten mit Netzengpässen erfolgen oder über weiter Strecken und unter Nutzung vieler Netzressourcen in Verbindung mit hohen Netzverlusten. Durch ein solches, modernes dynamisches Netzentgeltsystem wäre eine echte Steuerungswirkung möglich. 

Positive Neuerungen sind: 

  • die geplante Transparenz über verfügbare Netzkapazitäten
  • Fortschritte bei der Digitalisierung der Netzanschlussverfahren
  • sowie Ansätze zur besseren Koordinierung von Netz und Erzeugung 

Fazit: Das Netzanschlusspaket entwickelt sich zwar weiter, bleibt aber hinter den Erwartungen an ein kohärentes und investitionsfreundliches Regelwerk für die Energiewende zurück. 

Für Biomasseanlagen ergeben sich differenzierte Perspektiven: Ihre steuerbare Einspeisung könnte im künftigen System stärker berücksichtigt werden. Gleichzeitig profitieren auch sie nicht von einem klar definierten Ausbaupfad. 

Für das weitere Gesetzgebungsverfahren fordern wir neben den genannten Vorschlägen zur Verbesserung der konkreten Regelungen die Berücksichtigung folgender PunktePrinzipien: 

  • ein konsistentes Leitbild für den EE-Ausbau im Stromsystem
  • planbare und transparente Kriterien für Netzanschlüsse, 
  • sowie eine faire Verteilung von Risiken zwischen Netzbetreibern und Projektierern
22. April 2026