GMG‑Eckpunkte: Das ändert sich für die Energieberatung


Vorläufige Bewertung der GMG‑Eckpunkte für die Energieberatung

Nachfolgend findet ihr unsere aktuelle Einschätzung dazu, welche Auswirkungen die veröffentlichten Eckpunkte des geplanten Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG) haben könnten. Durch Unsicherheiten in Politik und Markt steigt der Bedarf an kompetenter Energieberatung.

1. Aktueller rechtlicher Rahmen

      Das derzeit gültige Gebäudeenergiegesetz (GEG) bleibt bis zur Verabschiedung bestehen. Ein offizieller Gesetzesentwurf wird voraussichtlich bis Ende April erwartet. Die Verabschiedung des Gesetzes ist bis Anfang Juli geplant.

      2. Voraussichtliche Änderungen der 65‑Prozent‑Regel

        Es deutet darauf hin, dass die bisherige Vorgabe zum Anteil erneuerbarer Energien beim Heizungstausch entweder wegfallen oder grundlegend umgestaltet werden könnte. Verbindliche Formulierungen liegen jedoch noch nicht vor.

        3. Offene Fragen zur Grüngasquote

          Für die Zeit nach 2029 existieren noch keine verbindlichen Quotenvorgaben. Dadurch ist eine verlässliche Bewertung der Auswirkungen nicht möglich. Diese Unsicherheit ist ausdrücklich zu berücksichtigen und sollte keine Investitionsentscheidungen beeinflussen.

          4. Klimaschutzziele als politischer Bezugsrahmen

          Die Bundesregierung hält grundsätzlich an den Klimazielen fest. Diese sind weiterhin im Klimaschutzgesetz verankert:

          • 65 % Emissionsminderung bis 2030
          • 88 % Emissionsminderung bis 2040
          • Treibhausgasneutralität bis 2045

          Sollten diese Ziele unverändert verfolgt werden, müssten langfristig höhere Beimischungsquoten für grüne Energieträger realisiert werden. Bereits heute gilt der Gebäudesektor als gefährdet, seine Ziele nicht zu erreichen, sodass Nachsteuerungen wahrscheinlich sind.

          5. Unklare Preisentwicklung bei grünen Brennstoffen

          Die zukünftigen Kosten für grünes Gas und grünes Öl lassen sich derzeit kaum seriös prognostizieren. Aufgrund der begrenzten Verfügbarkeit ist langfristig von steigenden Preisen auszugehen.

          6. Begrenztes Potenzial von Biogas

          Biogas wird überwiegend in der Stromproduktion eingesetzt. Auch bei zusätzlicher Abwärmenutzung können diese Mengen den Wärmebedarf im Gebäudesektor nicht decken.

          7. CO₂‑Bepreisung bleibt ein Kostenfaktor

          Fossile Brennstoffe werden weiterhin CO₂‑Preissystem bepreist. Langfristig wäre dann mit steigenden Betriebskosten zu rechnen.

          8. Wirtschaftlichkeit erneuerbarer Systeme

          Mit zunehmenden Kosten fossiler Brennstoffe verbessern sich die Wirtschaftlichkeitsbedingungen für erneuerbare Heiztechnologien sowie für Effizienzmaßnahmen an der Gebäudehülle.

          9. Strompreise langfristig stabiler kalkulierbar

          Da Strompreise stärker an den Ausbau erneuerbarer Energien geknüpft sind, gelten sie perspektivisch als kalkulierbarer. Kombinationen aus Wärmepumpe, PV‑Anlage und Speicher können Preisrisiken reduzieren.

          10. Effizienz bleibt die verlässlichste Strategie

            Unabhängig von der politischen Entwicklung schützt ein geringerer Energiebedarf dauerhaft vor Kostenrisiken.

            11. Auswirkungen der EPBD auf Energieausweise

              Im Zuge der Novellierung der europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD) wird der Primärenergiebedarf für die Einstufung der Energieklasse wichtiger sein. Fossil beheizte Gebäude könnten dadurch schlechter abschneiden – mit möglichen Folgen für Immobilienbewertung und Kreditvergabe.

              12. Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG)

                Laut Eckpunkten soll die Förderung „mindestens bis 2029“ in ausreichendem Umfang verfügbar sein. Es wird diskutiert, Fördermittel stärker auf Haushalte mit geringeren Einkommen auszurichten.

                13. Zunahme von Investitionszurückhaltung

                  Viele Eigentümer verschieben derzeit Entscheidungen. Eine Schritt-für-Schritt Sanierungsplanung in Form eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) gewinnt an Bedeutung da dieser 15 Jahre Bestand hat.

                  14. Zukunft des Ziels „erneuerbare Wärme bis 2045“

                    Nach aktuellem Stand bleibt offen, wie die bisherige Zielsetzung einer vollständig erneuerbaren Wärmeversorgung bis 2045 nach Streichung des § 72 GEG künftig umgesetzt werden soll. Ersatzmechanismen sind derzeit nicht bekannt.

                    renergie Allgäu e.V.
                    Team Energieeffizienz
                    Burgstraße 16
                    87435 Kempten
                    energie-effizienz@renergie-allgaeu.de

                    6. März 2026