Höhere Bundesförderung für Energieberatung Wohngebäude


Seit 1. Februar 2020 wurde die Förderung für Energieberatungen für Wohngebäude deutlich erhöht. Diese Förderung zielt auf die intelligente Einsparung von Energie in Wohngebäuden durch qualifizierte und unabhängige Energieberater.

Konkret wird die Förderung von bisher 60% auf 80% des förderfähigen Beratungshonorars angehoben mit einem Höchstsatz von 1.300 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser (bisher 800 Euro) und 1.700 Euro für Wohngebäude mit mehr als zwei Wohneinheiten (bisher 1.100 Euro). Die Energieberatung kann zusätzlich durch Kommunen oder Bundesländer gefördert werden. Der Beratungs-empfänger muss allerdings einen Eigenanteil von mindestens zehn Prozent selbst tragen.

Im Fokus der Energieberatung, die sich in erster Linie an Wohnungs- und Hauseigentümer richtet, steht eine umfassende Bestandsaufnahme des energetischen Zustands des Gebäudes. Dem Beratungskunden wird auf dieser Basis aufgezeigt, wie er das Wohngebäude zu einem KfW-Effizienzhaus modernisieren kann. Gefördert wird aber auch ein individueller Sanierungsfahrplan. Dieser enthält Vorschläge zur schrittweisen Verbesserung der Energieeffizienz, wenn der Eigentümer die energetische Sanierung nach und nach angehen will. Ein wichtiger Bestandteil der Beratung, deren Ergebnisse für den Kunden in einem Energieberatungsbericht zusammengefasst werden, sind die voraussichtlichen Investitionskosten und die möglichen Investitionsförderungen bei BAFA und KfW-Bank.

Die Energieberatungsberichte werden von qualifizierten Energieberatern erstellt, die sich verpflichten, neutral zu beraten. Das Programm kann von Privatpersonen und von kleinen und mittleren Unternehmen genutzt werden. Gefördert werden Beratungen für Wohngebäude, deren Bauantrag oder Bauanzeige mindestens zehn Jahre zurückliegt.

Die Anträge werden vor Beginn der Beratung durch den Energieberater beim BAFA gestellt. Nähere Informationen sind beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (www.bafa.de) verfügbar. Bei Bedarf rufen Sie uns bitte an unter 0831-5262680-0 oder schreiben eine Email. Antragsberechtigte Energieberater/innen finden Sie außerdem in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes.

4. Februar 2020