Lösung Fernwärme?


… nur in Grenzen möglich

Im Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird ein kommunale Wärmeplanung als Voraussetzung für die Notwendigkeit des Einsatzes Erneuerbarer Energie bei Erneuerung einer Gebäudeheizanlage benannt.

Die verbindliche Umsetzung einer kommunalen Wärmeplanung soll bei Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern bis Ende 2026 und bei Städten mit 10.000 bis 100.000 Einwohnern bis Ende erst 2028 erfolgt sein. Kleinere Gemeinden werden gar nicht erfasst und können ein Wärmeplanung für Ihre Bürger*innen auf freiwilliger Basis erstellen.

Wie die Chancen für zentrale Versorgungssysteme als Lösung der Heizungsfragen sein können, wird anhand einer Umfrage der Arbeitsgemeinschaft Fernwärme (AGFW) im April 2023 deutlich. Abgefragt wurde zunächst der Primärenergieeinsatz bei Bestandsnetzen. Das Ergebnis zeigt die Verwendung fossiler Energie zu einem Anteil von über 90 Prozent bzw. 145 TWh. Für die Umstellung der Bestandsnetze auf Erneuerbare Energie wären somit rund 100 bis 150 Mrd. Investitionen in neue Erzeugungsanlagen erforderlich. Wobei völlig offen ist, welche Primärenergie diesen gewaltigen Beitrag liefern soll.

Nachdem der Deckungsbeitrag zum Gesamtwärmebedarf zu weniger als 10% durch Fernwärme bedeckt wird, werden die wenigsten Gebäudeeigentümer eine Möglichkeit für eine Neuanschluss erhalten. Doch selbst bei einer drastischen Steigerung der Ausbau- und Umbauaktivitäten bei Nah- und Fernwärmenetzen ist die Angelegenheit für Nutzer kostspielig. Die Abfrage der Preisentwicklung von Oktober 22 bis April 23 zeigt ein denkwürdiges Bild. Die Kostensteigerung von 40% begründet sich zwar hauptsächlich mit der Indexkopplung an den Gaspreis und lässt daher auch wieder einen – zumindest vorübergehenden – Rückgang erwarten, aber auch 116 €/MWh Mischpreis (netto) bedeuten 14 Cent/kWh für den Endkunden.

Wenn Nah- oder Fernwärme in Zukunft erneuerbar UND bezahlbar sein soll, funktioniert das am ehesten durch Fermentierung und Verstromung von ansonsten ungenutzter Biomasse. Das können dann landwirtschaftliche Gülle, Grüngut verschiedener Art, Speiseabfälle und Energiepflanzenanbau sein. Wobei letzterer nicht nur Mais, sondern auch andere Typen sein können, sofern die wirtschaftlichen Bedingungen stimmen

Als Fazit wird jedenfalls klar, dass die Hoffnung Wärmeanschluss mit überwiegend Erneuerbarer Erzeugung nur für einen sehr geringen Teil der Gebäudeeigentümer in Deutschland eine berechtigte Hoffnung sein kann. Insofern muss die hochgelobte Kopplung des Heizungserneuerung an die kommunale Wärmeplanung vorwiegend als Hilfsinstrument gesehen werden, damit weiterhin möglichst ungestört fossile Energie verbrannt und in die überlastete Atmosphäre geblasen werden kann. weitere Jahre in Sachen Wärmewende gehen dadurch verloren. Das Fenster für das CO2-Restbudget schließt sich immer schneller.

3. Juli 2023