Ministerratsbeschluss zum bayerischen Beteiligungsgesetz


In seiner Sitzung am Dienstag hat der Ministerrat die Einführung einer verpflichtenden Bürger- und
Gemeindebeteiligung an Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen beschlossen.

Nachdem Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger bereits im Juli erste Überlegungen öffentlich gemacht hatte, ist
Bayern nun das neunte Bundesland, in dem eine solche Regelung neu geschaffen wird.


„Bayern hat eine lange Tradition bei der Bürgerbeteiligung. Im Freistaat ist die Energiewende ein echtes
Bürgerprojekt – wir halten die verpflichtende Einführung eines Beteiligungsgesetzes daher für unnötig.
Was wir brauchen ist nicht noch mehr Bürokratie, sondern den Freiraum, bestehende Potentiale und
technische Innovationen umzusetzen. Wir sind daher erleichtert, dass der Gesetzentwurf zumindest bei
der Form der Beteiligung verschiedene Varianten zulässt und sich nicht auf reine Direktzahlungen
beschränkt“, so Dr. Bernd Wust, Landesvorsitzender des BWE Bayern.


Ziel eines solchen Beteiligungsgesetzes soll die Steigerung der Akzeptanz für bestimmte
Infrastrukturprojekte in der Bevölkerung sein. Zahlreiche Studien belegen, dass reine Geldabgaben an
Kommunen und Bürger keinen positiven Effekt auf die Akzeptanz haben. Stattdessen bedarf es echter
Mitsprache- und Beteiligungsmodelle sowie einer Identifikation mit den Anlagen. BürgerInnen, die bereits
ähnliche Anlagen in ihrem Wohnumfeld haben, stehen neuen Kraftwerken deutlich offener gegenüber.


Ebenso wenig dürfen Bürgerenergien von einem solchen Beteiligungsgesetz betroffen sein. Projekte, die
aus Bürgerinitiative und in Bürgerhand entstehen, dürfen nicht nachträglich zu einer zusätzlichen Abgabe
oder weiterer Bürokratie verpflichtet werden, da sie bereits die Voraussetzungen für eine hohe Akzeptanz
in sich tragen. Letztlich müssen alle Auflagen und Neuregelungen auch für Projektierer und Betreiber
finanziell darstellbar sein. Eine günstige und sichere Energieversorgung ist neben der Bürgerbeteiligung
schließlich das zweite hohe Gut der Erneuerbaren.


Grundsätzlich darf die Aufbesserung der kommunalen Haushalte nicht über eine solch einseitige
Belastung einzelner Infrastrukturprojekte realisiert werden. Vielmehr gilt es, die Energieversorgung für alle
dezentral, nachhaltig, zuverlässig und vor allem bezahlbar umzusetzen. Dabei Windenergie und PV-Freiflächenanlagen negativ hervorzuheben und beispielsweise konventionelle Gaskraftwerke von einer solchen Regelung auszunehmen ist aus Sicht des BWE Bayern sowie des LEE Bayern nicht sinnvoll.


Landesverband Bayern, Bundesverband Windenergie e.V. (BWE)
Ihre Ansprechpartner
Dr. Bernd Wust
Landesvorsitzender BWE Bayern
Tel 09106 92404 50
b.wust@bwe-regional.de


Dr. Ariane Lubberger
Landesgeschäftsstelle Bayern
Tel 0151 46392332
by@bwe-regional.de

Quelle: Pressemitteilung BWE Landesverband Bayern & LEE Bayern vom 10. Oktober 2024

17. Oktober 2024