Neue BEW-Förderung ab 15.09.22


Deutschland soll bis 2045 Netto-Treibhausgasneutralität und bereits 2030 einen Erneuerbare-Energien-Anteil von 32% am Endenergieverbrauch erreichen.

Bei Neubaunetzen ist ein EE-Anteil von mind. 75% erforderlich für eine Förderhöhe bis 40%. Es muss eine „Wirtschaftlichkeitslückenberechnung anhand eines plausiblen, kontrafaktischen Falls“ über die „Lebenszeit des Projektes“ erfolgen. D.h. es ist eine Mehrkostenberechnung notwendig, deren Ergebnis die Förderhöhe mindern kann.

Anwendung findet die Richtline nur für Netze mit mindestens 16 Anschlüssen oder 100 Wohneinheiten. Alles darunter bleibt BEG.

Gefördert werden:

  • Modul 1: Transformationspläne und Machbarkeitsstudien (Förderung bis 50%)
  • Modul 2: Neubau und Erweiterung von Wärmenetzen
  • Modul 3: Einzelmaßnahmen
  • Modul 4: ist angekündigt

Transformationspläne (Bestandsnetz) und Machbarkeitsstudien (Neubaunetz) müssen ähnlich Quartierskonzepten Wärmebedarfsanalyse, Potenzialuntersuchung und Variantenbetrachtung enthalten. Ferner werden technische Parameter, Sektorkopplungsprüfung, Investitionsbeschreibung, Bürgereinbindung und „Wegmarken für die Jahre 2030, 2035 und 2040“ gefordert. Modul 1 ist Voraussetzung für Modul 2.

Förderfähige Wärmequellen sind Solar- und Tiefengeothermie, Wärmepumpen und Feuerungsanlagen gemäß 1. BImSchV und Anlagen für gasförmige Biomasse (EEG-Förderung ist Ausschlusskriterium). Bei der Infrastruktur sind Rohrleitungssystem und Komponenten zur Optimierung des Netzbetriebes (Speicher, Hocheffizienzpumpen, Digitalisierung etc.) förderfähig.

Als Einzelmaßnahmen gelten schnell umsetzbare Ergänzungen bei Bestandsnetzen, z.B. Speicher, Übergabestationen und Biomassekessel (emissionsschutzrechtliche Grenzwerte, z.B. max. 15 mg Staub pro m³)

Hier geht’s zum BAFA Förderprogramm Wärmenetze

13. September 2022