Am 03. September.2024 ist das neue Förderprogramm zum Erwerb sanierungsbedürftiger Wohnimmobilien gestartet.
Es sind im günstigsten Fall Zinskonditionen von 0,17 Prozent möglich. Förderfähig sind Wohnimmobilien, die laut Energieausweis (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis) die Effizienzklassen F, G und H aufweisen. Diese Klassen entsprechen einem Endenergiebedarf von mehr als 160 kWh pro Quadratmeter und Jahr. In Heizöl ausgedrückt verbraucht ein Haus mit zum Beispiel 150 Quadratmeter Nutzfläche dann mehr als 3.500 Liter im Jahr.
Diese Immobilie muss anschließend im Laufe von maximal 54 Monaten auf mindestens das Niveau EH 70 EE saniert werden. Die Antragstellung erfolgt ohne Bestätigung zum Antrag (BzA). Nach erfolgter Sanierung muss der energetische Zielzustand entsprechend der Anforderungen an ein Effizienzhaus gemäß der „Technischen Mindestanforderungen – Wohngebäude“ der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mittels einer Bestätigung nach Durchführung (BnD) bei dem Finanzierungspartner nachgewiesen werden.
Potenziellen Fördernehmern wird im Rahmen der Beratung durch die Hausbank empfohlen, sich vor Abschluss eines Kaufvertrages bezüglich der zu ergreifenden Sanierungsmaßnahmen und -kosten zu informieren.
Wenn es gut läuft, kann dieses Programm einen Beitrag leisten, häufig leerstehenden oder nur gering genutzten Bestands-Wohnraum einer für Familien geeigneten Nutzung zuzuführen.
Wir beraten Sie gern: zentrale@renergie-allgaeu.de oder Telefon: 0831/ 5262680-0