Novelle EEW-Förderprogramm


Zum 01.05.2023 ist eine novellierte Förderrichtlinie für das Förderprogramm „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ – Zuschuss und Kredit“ in Kraft getreten.

Die Novellierung beinhaltet einige bedeutende Änderungen. Der Fokus der Auflistung liegt auf den Änderungen, die das Modul 4 betreffen:

  • Es wird zwischen kleinen (KU) und mittleren Unternehmen (MU) unterschieden
  • Für KU wird der maximale Fördersatz auf 50% angehoben (ehemals 40%)
  • Für KU wird die Förderhöhe mit 1.200 € pro eingesparter Tonne CO2 berechnet (ehemals 900 €)
  • Der CO2-Faktor für Strom wurde auf 0,435 gesenkt (ehemals 0,732)
  • Damit ist es bei Effizienzmaßnahmen an strombetriebenen Anlagen schwerer, hohe Fördersummen zu erreichen: 522 €/MWh (ehemals 659 €/MWh)

Ein kleines Unternehmen besteht dann, wenn es weniger als 50 Mitarbeitende beschäftigt und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. Euro hat.

Ein mittleres Unternehmen besteht dann, wenn es weniger als 250 Mitarbeitende beschäftigt und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro hat.

Bei Biogasanlagen ist eine Förderung beim Neubau von Biogasanlagen in diesem Programm zukünftig faktisch nicht mehr möglich. Der Neubau einzelner Behälter ist nach Aussage des BAFA davon nicht betroffen. Hier können einzelne Komponenten über einen Referenzvergleich trotzdem förderfähig sein. Voraussetzung ist, dass die Anlage vor mehr als 2 Jahren in Betrieb gegangen ist.

Außerdem wurde das Modul 6 neu eingeführt. Dieses beinhaltet die „Elektrifizierung von Kleinst- und Kleinen Unternehmen“. Hier wird die Umrüstung von fossil betrieben Anlagen auf elektrischen Betrieb gefördert (Fördersatz: 33% nach De-Minimis bzw. 20% nach AGVO).

Fazit: Die Förderbedingungen für bestehende Biogasanlagen sowie für Produktionsprozesse allgemein (bestehend und neu) haben sich für KUs nochmal verbessert. Vor allem die Einsparung von Wärme und die Substitution von fossilen Energieträgern werden durch gute Fördersätze unterstützt. Aber auch die Einsparung von elektrischer Energie wird immer noch ausreichend gefördert. Eine Investition in effizientere Techniken kann sich also sowohl wirtschaftlich lohnen als auch einen Beitrag zum Klimaschutz leisten.

Bei Fragen melden sie sich gerne bei Felix Hofele

Die genauen Inhalte zur EEW-Förderung finden sie auf der Seite des BAFA.

Außerdem eine Zusammenfassung der Inhalte hier.

8. Mai 2023