Um die Klimaziele im Gebäudebestand erreichen zu können, bedarf es einer regelmäßigen Sanierungsquote für energetische Optimierungen von zwei Prozent.
Aus meiner Sicht ist dieser Wert ohnehin zu niedrig, schreitet die Klimazerstörung doch offensichtlich schneller voran, als dies die Klimaforschung prognostiziert. Zudem zahlt keineswegs jede Sanierungsmaßnahme konsequent auf die Reduzierung von Kohlendioxid ein. Oft gehen damit eher Komfortverbesserungen und Wohnflächenerweiterungen einher. Kurzum: Eigentlich sollten wir einen Wert über drei Prozent anstreben.
Die Wirklichkeit sieht dagegen bedrückend aus. Die Sanierungsquote liegt mit weniger als 0,7 Prozent nicht nur um den Faktor 2,3 zu niedrig, sie sinkt sogar. Das Problem hat viele Gründe. Die Kosten für weitreichende Modernisierungen steigen ebenso wie die Energiepreise, wodurch die Wirtschaftlichkeit einer Investition immer fragwürdiger wird. Die Klimapolitik der Regierung ist diffus und unverständlich. Einen Tankrabatt einzuführen, die CO2-Besteuerung infrage zu stellen und zeitgleich die Förderprogramme zur Gebäudemodernisierung zusammenzustreichen, sind Fehlentscheidungen und falsche Botschaften.
(Quelle Graphik: Bundesverband energieeffiziente Gebäudehülle e.V. BuVEG)
Es gibt aber noch andere, im Grund viel bedeutendere Fehler im System. Mehr als die Hälfte aller Wohnungen in Deutschland werden vermietet. Die MieterInnen haben wenig bis keinen Einfluss auf Sanierungsentscheidungen. Die Gesetzgebung belastet die Vermieter weder mit Energiekosten noch mit Ahndung fehlender Sanierungen. Die Struktur des aktuellen Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) muss als weitere, gravierende Fehlentscheidung eingestuft werden. Die Fehlsteuerung geht so weit, dass insbesondere in Ballungsräumen Mietforderungen erhoben werden dürfen, die zumindest moralisch verwerflich sind, weil sich die Vermieter damit rasant die Taschen füllen. Zudem können sich die MieterInnen nicht gegen steigende Heizkosten wehren. Das GESIS – Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften, spricht sogar von „systematischen Verletzungen des Wohnrechts“ durch große, private Wohnbaugesellschaften. Sanktionen? Fehlanzeige!
Nach meiner Meinung kann dieses sowohl sozial zerstörerische wie klimaschädlich riesige Problem nur durch radikal anmutende gesetzgeberische Maßnahmen geordnet werden. Es müsste eine gesetzlich festgelegte Mietobergrenze eingeführt werden, die sich nach Alter der Immobilie, Region und energetischem Standard richtet. Für eine alte, unsanierte Bestandsimmobilie in einer Kleinstadt beispielsweise dürfte die Miete pro Quadratmeter nicht höher als 5 € sein. Wurde oder wird das Haus gründlich energetisch saniert und dabei der Energiekennwert verringert, darf der Vermieter zum Beispiel pro 10 Prozent Energieeinsparung die Miete um einen Euro je Quadratmeter höher ansetzen. Das würde Zunder in die Sanierungsquote bringen und helfen, unserer Wohnungsbestand zukunftstauglich zu machen.
Zugleich müsste die CO2-Steuer schneller erhöht und damit auch Zug in den privaten und eigengenutzten Wohnungsbestand gebracht wird. Würden die somit generierten Steuereinnahmen direkt in die Förderprogramme geleitet, würde das sicher auch gesellschaftlich akzeptiert werden.
Unklar ist aber auch mir, welche Regierung solche Schritte wagen und die Anfeindungen aus der Wohnungswirtschaft aushalten würde. Zum Schluss lautet die Frage, ob es schon bald gelingt, durch mutige Reformschritte die Bevölkerung zu versöhnen, oder anderenfalls radikalen Organisationen immer weiter Wasser auf die Mühlen zu leiten.
Ihr Thomas Hartmann, Vorsitzender von renergie Allgäu e.V.

