Die vor wenigen Wochen von der Bundesregierung beschlossene Aufhebung des 52-GW Förderdeckels für PV-Anlagen bis 750 kWp, der im Moment droht, erreicht zu werden, hat nun Eingang in den Gesetzesentwurf des seit langer Zeit „in der Mache“ befindlichen Gebäudeenergiegesetzes gefunden. Bleibt zu hoffen, dass dieses Gesetz zeitnah beschlossen wird. Am 18. Juni ist jedenfalls die Lesung im Bundestag angesetzt, was zu Hoffnung Anlass gibt.
Dennoch hat der Bundesverband Solarwirtschaft völlig zurecht Verfassungsbeschwerde eingereicht, um eine zeitnahe Umsetzung der Versprechung zu erzwingen. https://www.pv-magazine.de/2020/06/08/verfassungsbeschwerde-soll-rechtzeitige-abschaffung-des-52-gigawatt-photovoltaik-deckels-sicherstellen/ Es ist völlig unverständlich, warum die Regierung, die schon 2019 die Aufhebung des Solardeckels als politische Willensäußerung fixiert hatte, sich so lange Zeit lässt und Schäden in der Branche durch einen Nachfrageeinbruch billigend in Kauf nimmt. Es hätte seitdem genügend Gesetze gegeben, mit denen man die kleine Änderung des EEG hätte durchwinken können. Eine Verfassungsbeschwerde ist hier mehr als gerechtfertigt, auch und gerade auch wenn die Änderung sowieso schon in Durchführung ist. Das sendet nochmal die Botschaft, dass es langsam reicht mit den Gängelungen der Branche! Gut so!
Florian Weh
Geschäftsführer renergie Allgäu e. V.