Steigende Energiepreise: Warum Erneuerbare Energien die Lösung sind!


Kommentar von Werkstudent Mario Jordan

Die Großhandelspreise für Strom kennen momentan nur eine Richtung – und zwar steil nach oben. Täglich werden noch nie dagewesene Höchstwerte erzielt. Sogar die Schallmauer von 20 Cent/kWh für Strom zur Lieferung im kommenden Jahr wird zeitweise durchbrochen. Das entspricht dem sechsfachen des Normalpreises. Die Ursachen dafür sind vielfältig und haben ihre Wurzeln sowohl in geopolitischen Krisen als auch in klimapolitischen Maßnahmen.

Auch in Zukunft wird der Gaspreis maßgeblich den Strompreis mitbeeinflussen, da nach dem Atomausstieg im kommenden Jahr und dem Kohleausstieg in den folgenden zwei Jahrzehnten Erdgas neben den Erneuerbaren Energien zum zweiten Hauptenergieträger aufsteigen wird. Diese Verknappung des Angebotes bei gleichzeitig erhöhtem Strombedarf lässt die Preise weiter steigen. Auch die Inflation trägt ihren Teil dazu bei.


Zum anderen werden die Strompreise von den gestiegenen CO2-Preisen im europäischen Emissionshandel beeinflusst. Dies ist eine Folge der Limitierung der zulässigen Emissionen in der EU. Der Preis pro Tonne steigt derzeit auf über 80€ und wird auf den Strompreis umgeschlagen. Nach der Logik des Verursacherprinzips sind davon Erneuerbare Energien so gut wie ausgeschlossen. Diese machen derzeit allerdings erst die Hälfte des deutschen Strommixes aus.

Von den gestiegenen Großhandelspreisen profitieren vor allem die Energieproduzenten. Besonders hervorzuheben sind dabei ausgeförderte Erneuerbare Energien Anlagen. Für diese schafft die aktuelle Marktsituation wieder eine wirtschaftliche Basis. Genau dort setzt auch unser Bürgerstrommarktplatz cells energy an. Er sichert die Zukunft der Anlagen – und sorgt für grünen Strom von nebenan. So schützt klimaneutrale Energieerzeugung nicht nur die Umwelt, sondern entlastet in Zukunft auch den Geldbeutel. Denn durch unser transparentes Preismanagement profitiert der Kunde 1:1 von den dann wieder sinkenden Börsenpreisen.


Es ist doppelt sinnvoll, schon jetzt auf Erneuerbare Energien umzusatteln, denn die Stückkosten pro zusätzlich produzierte Kilowattstunde aus Sonne, Wind und Wasser gehen gegen Null. Die Natur schickt nämlich keine Rechnung! Biogas stärkt dabei den anderen Energieträgern den Rücken und sorgt für die Residuallast.
So kann der Strompreis in Zukunft wieder sinken!


Dabei spricht man vom sogenannten Merit-Order-Effekt. Die Merit-Order beschreibt die Einsatzreihenfolge der stromproduzierenden Kraftwerke. Jene mit den niedrigsten Grenzkosten erhalten dabei den Vorrang. Je größer die Einspeisung durch Erneuerbare Energien ist, desto stärker fällt die preisdämpfende Wirkung auf den Strompreis aus. Bei einem Überschuss kann dies sogar zeitweise zu negativen Strompreisen führen. Dieses Phänomen konnte 2021 schon an 16 verschiedenen Tagen über insgesamt 117 Stunden beobachtet werden.
Ein Hoch auf die Erneuerbaren!!!

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Biomasse Ausschreibungsvergütung


Umstellung Ausschreibungsvergütung und Ende EEG-Vergütung

Haben Sie im September 2018 Ihren Ausschreibungszuschlag für eine 10-jährige Anschlussvergütung erhalten und endet Ihre EEG Vergütung in diesem Jahr zum 31.12.2021? Dann finden Sie im Folgenden eine Anleitung, wie Sie als Anlagenbetreiber im „Dschungel“ von übermäßig komplizierten Regelungen den besten Weg finden:

Für die Umstellung in die Anschlussvergütung ist der Einstieg in die Direktvermarktung Pflicht. 36 Monate nach Ausschreibungszuschlag beginnt spätestens die Umstellung in die Anschlussvergütung, die Frist zur Umstellung wurde durch Corona nach §104 EEG 17 36 Monate + 6 Monate verlängert. Wenn Ihre EEG Vergütung bereits zum 31.12.2021 endet, empfehlen wir Ihnen ausdrücklich die Umstellung in die Anschlussvergütung und den Umstieg in die Direktvermarktung bis zum 01.01.2022.

Ihre Möglichkeiten im Überblick (A und B):

A) Sie melden sich nicht zum Ende Ihrer EEG-Laufzeit in die Ausschreibungsvergütung um:
Dann werden Anlagen bis 100 kW voraussichtlich am 1.des Folgemonats automatisch vom Verteilnetzbetreiber in die Sondervergütung für ausgeförderte Anlagen umgemeldet (entspricht dem Marktwert abzüglich einer gesetzlich vorgesehenen Vermarktungspauschale von 0,4 ct/kWh). Der Marktwert liegt aktuell bei 6,9 ct/kWh im Mittel Januar bis September 2021 (im September lag er extrem hoch bei 12,8 ct/kWh). Nach Ablauf der 36 + 6 Monate meldet Sie der Verteilnetzbetreiber dann automatisch in die Ausschreibungsvergütung um (soweit er von Ihnen eine Kopie des Ausschreibungszuschlags und damit das Datum vorliegen hat, an dem Ihre 36 + 6 Monate Frist beginnen).

Vorsicht! Anlagen über 100 kW haben ohne Direktvermarktung gar keinen Vergütungsanspruch, selbst wenn sie Strom einspeisen! Wir raten für diese Anlagen in jedem Fall dringend davon ab, eine „Vergütungslücke“ zu riskieren, um nicht in eine rechtliche Grauzone bezüglich dem Start in die Ausschreibungsvergütung zu geraten!

B) Sie melden sich zum Ende Ihrer EEG-Laufzeit in die Ausschreibungsvergütung um:

Dann müssen Sie zum 1. des nächsten Kalendermonats erfolgreich in der Direktvermarktung sein. Wir unterstützen Sie gerne dabei. Falls der Vermarkter den Termin nicht halten kann, müssen Sie unbedingt bis 5 Werktage vor Beginn der Ausschreibungsvergütung die sogenannte Ausfallvergütung in Anspruch nehmen. Ein Formular dazu finden Sie hier im Mitgliederbereich. In der Ausfallvergütung erhalten Sie 80% der Ausschreibungsvergütung. Sie können die Ausfallvergütung voraussichtlich nur nutzen, wenn Sie sich einen Monat vorher rechtzeitig in die Ausschreibungsvergütung umgemeldet haben. Falls kein Vergütungsanspruch besteht, ist auch die Ausfallvergütung nicht möglich.

Voraussetzungen und Zeitplan für den Einstieg in die Direktvermarktung:

Als Voraussetzung für die Direktvermarktung benötigen Sie einen RLM Zähler (mit viertelstündiger Messung, bei Anlagen über 100 kW bereits vorhanden) und eine Fernsteuerung, auf die der Direktvermarkter zugreifen kann – zusätzlich zur Netzbetreiberfernsteuerung.

Der Prozess bis zur Herstellung der Fernsteuerung (Anfrage, Bestellung, Installation, Testprotokoll) nimmt einige Wochen bis Monate in Anspruch. Außerdem gibt es eine Sperrfrist von einem Monat und fünf Werktagen, die den Start in die Direktvermarktung hinauszögert. Wenn der Start in die Direktvermarktung bis 01.01.2022 erfolgen soll, muss Ihr Direktvermarkter Ihre Anlage bis spätestens 23.11.2021 beim Netzbetreiber anmelden. Bis dahin sollte also wenn irgend möglich die Fernsteuerung verbaut und getestet worden sein. Falls das Testprotokoll der Fernsteuerung am 01.01.2022 nicht vorliegen sollte, müssten Sie dringend wie oben beschrieben 5 Werktage vorher (wir empfehlen 24.12.2021) eine Meldung in die Ausfallvergütung an den Netzbetreiber senden.

Hier finden Sie unseren Leitfaden für die Anmeldung für Kleinanlagen bei unserem Direktvermarkter Partner EnbW/Interconnector inkl. möglicher Anbieter von Fernsteuergeräten und RLM Zählern.

Hier finden Sie eine Checkliste zur Umstellung von Biogas Bestandsanlagen in die Ausschreibungsvergütung nach EEG 2017.

Kümmern Sie sich bitte frühzeitig um den Einstieg in die Direktvermarktung und die Beauftragung der Fernsteuerung, um den Erfordernissen des Ausschreibungszuschlags gerecht zu werden.

Bei Fragen zur Direktvermarktung wenden Sie sich an Linda Göhl, lg@renergie-allgaeu.de

Bei Fragen zu sonstigen Vorraussetzungen für die Umstellung in die Ausschreibungsvergütung wenden Sie sich an unseren Biogas Fachberater Alexander Lehr, al@renergie-allgaeu.de

Redispatch 2.0 – Lösungen für die neuen Pflichten für alle Anlagen ab 100 kW


Redispatch 2.0 – Die neuen Pflichten für alle Anlagen über 100 kW erfordern es für jeden Betreiber, jetzt Aktiv zu werden!

Alle Anlagen über 100 kW müssen jetzt Meldungen an den Netzbetreiber wegen Redispatch 2.0 machen. Viele von Ihnen wurden schon vom Netzbetreiber angeschrieben oder erhalten in Kürze ein Schreiben dazu.

Aktuell ist Ihre wichtigste Pflicht, dass Sie 2 sogenannte „Marktrollen“ vergeben müssen (teils kann der Netzbetreiber zusätzlich eine technische Nachrüstung fordern). Sie müssen für Ihre Anlagen über 100 kW den Einsatzverantwortlichen (EIV) und den Betreiber der technischen Ressource (BTR) bestimmen. Zudem müssen Sie Ihre Stammdaten überprüfen und Anpassungen melden.

Wenn Sie einen Direktvermarkter haben, raten wir dazu, beide Marktrollen sowie die Stammdatenüberprüfung dem Direktvermarkter zuzuordnen, da dann alles in einer Hand liegt. Das ist für Sie die einfachste Lösung!

Wenn Sie keinen Direktvermarkter haben, können Sie in die Direktvermarktung wechseln. Dies ist oft die günstigste und beste Lösung! Wir vermitteln gerne den geeigneten Direktvermarkter aus den 6 rennomierten Vermarktungsfirmen, die im renergie Pool Kooperationspartner sind (BayWa r.e., Alpiq, WEMAG, Stadtwerke Würzburg, NEXT Kraftwerke und in Kooperation mit der renergie GmbH noch EnBW). Zudem eröffnet der Einstieg in die Direktvermarktung die „Tür“ zum Energiemarkt mit vielen weiteren Chancen wie der Teilnehme am renergie Bürgerstrommarktplatz cells energy Mehr Infos bei Linda Göhl, E-Mail: lg@renergie-allgaeu.de oder Tel.: 0831-5262680-12.

Falls die Direktvermarktung nicht in Frage kommt, sollte der Betreiber einen externen Dienstleister hinzu ziehen, da der Aufwand zum Aufbau einer verschlüsselten Marktkommunikation in der Regel im Einzelfall nicht vertretbar ist.

Betroffene Betreiber unterstützen wir gerne dabei, die beste Lösung zu finden (alle Anlagen über 100 kW, teils werden vom Netzbetreiber auch Anlagen zusammengefasst, in dem Fall gilt die Rückmeldung des Netzbetreibers). Laden Sie dazu unser Auftragsformular herunter, füllen Sie dieses aus und mailen oder faxen Sie es an uns.

Wir bieten zudem für Interessenten ein ausführliches Informations-Video online an:

Redispatch 2.0 – Neue Pflichten für alle Anlagen ab 100 kW!
Nachlese zur Informationsveranstaltung in Kooperation der Lechwerke Verteilnetz mit renergie

Teilen Sie uns Ihr Interesse bitte per E-Mail an veranstaltungen@renergie-allgaeu.de mit. Sie erhalten nach Anmeldung einen Link zum Video.

Erlösrechner ist online


Mit dem Erlösrechner können Stromproduzenten ab sofort ihren Vorteil durch die Direktvermarktung berechnen. Gemeinsam mit unserem Partner, der Interconnector GmbH, haben wir ein unkompliziertes Formular entwickelt, welches schnell und einfach den individuellen jährlichen Ertrag aus dem Stromverkauf errechnet. Möglich ist das auch für kleinere Anlagen ab 15 kW.