Voranmeldung Wirtschaftsprüfung Dezember-Soforthilfe
Alle Wärmenetzbetreiber, die eine Erstattung für die Dezember-Soforthilfe erhalten haben, müssen bis 31.05.2024 den Prüfvermerk eines Wirtschaftsprüfers vorlegen (§ 10 Abs 1 EWSG). Wenn dies nicht geschieht, wird das erhaltene Geld zurückgefordert.
Zusammen mit der Kanzlei Becker Büttner Held (BBH) wollen wir die Wirtschaftsprüfungen nach EWSG bündeln und dadurch die Möglichkeit schaffen sie zu einem günstigen Preis anbieten zu können. Jetzt schon unverbindlich anmelden!
Die verbindliche Anmeldung erfolgt erst nach Ermittlung der genauen Kosten und Randbedingungen.
unverbindliche Voranmeldung: