in den Förderprogrammen zur energetischen Gebäudemodernisierung, Energieberatung Wohngebäude EBW,
Energieberatung gewerbliche Gebäude EBN, Bundesförderung Effiziente Wärmenetze BEW und Energieeffizienz in der Wirtschaft EEW können wieder Anträge gestellt werden.
Die Förderprogramme zur Energieberatung werden gemäß den Beschlüssen der vorläufigen Haushaltsführung fortgesetzt. Seit dem 19.01.2024 können Anträge für Energieberatung und BEW wieder gestellt und bewilligt werden. In der Förderung für effiziente Gebäude BEG werden wie bislang Projekte mit Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, kleine Wärmenetze, Optimierungen an Bestandsanlagen und neuerdings zur Emissionsminderung an Holzheizungen beim BAFA beantragt.
Das große gesellschaftliche Projekt Heizungserneuerungen wird künftig bei der KfWBank abgewickelt. Es handelt sich aber nicht um Darlehensfinanzierungen, sondern um Direktzuschüsse von 30 bis 70 Prozent der Investitionskosten. Betroffen sind alle Umbauten von Heizungen in Bestandsgebäuden auf Erneuerbare Energien. Also von thermischen Solaranlagen über Biomasseheizungen bis Wärmepumpen. Genannt werden auch Brennstoffzellenheizungen, die Mehrkosten für wasserstofffähige Gasheizungen oder sogenannte innovative Heiztechnik auf Basis Erneuerbarer Energieträger. Diese Anlagentypen werden erwartungsgemäß in der Praxis keine große Rolle spielen. Die entsprechende Funktionalität im KfW-Antragsportal ist ab 27. Februar angekündigt.
Anträge für die EEW können mit dem Inkrafttreten der novellierten Richtlinien, voraussichtlich ab dem 15. Februar wieder gestellt werden. Für konkrete Anfragen oder allgemeine Informationen für Ihre Heizungserneuerung oder Gebäudemodernisierung stehen wir zu den üblichen Geschäftszeiten zur Verfügung.