Hoffest mit Podiumsdiskussion zum Jubiläum


Die renergie GmbH und der Bürgerstrom-Marktplatz sind am 03. Juli zu Gast bei der Feier rund um 30 Jahre Fachverband Biogas e.V. auf dem Heslerhof in Isny. Gastgeber Clemens Maier ist als Biogasanlagenbetreiber seit 2009 Beratungsmitglied bei renergie Allgäu e.V.

Die Podiumsdiskussion widmet sich dem Thema „Umweltfreundliche Mobilität aus der Region“
In dem Modellprojekt „Umweltfreundliche Mobilität“ entwickelt die Biogastechnik SÜD aus Isny eine nachhaltige, Bioökonomie basierte Lösung zur dezentralen Herstellung von Bio-LNG (verflüssigtes Biomethan)zur Nutzung im öffentlichen Nahverkehr und der Güterverkehrslogistik. Die Möglichkeiten und Fragen rund um die Produktion und den Einsatz von Bio-LNG sollen diskutiert werden (siehe Programm anbei).
Damit der Spaß nicht zu kurz kommt, gibt es von ca. 10 – 17 Uhr ein buntes Programm mit Vorstellung
der Anlagen-Flexibilisierung zu einem „Regenerativen Speicherkraftwerk“ in Verbindung mit großem Gas,
und Wärmepufferspeicher, Führungen über den Hof und die flexible Biogasanlage, Einweihung des Energiewanderwegs und ein buntes Familienprogramm: Kunsthandwerker, Falkner (Ausstellung von Greifvögeln), Alpakas, Kinderprogramm mit Hüpfburg, u.v.m.

Heslerhof Familie Maier
Heslerhof 1
88316 Isny im Allgäu
10.00 – ca. 17.00 Uhr

Impressionen zum Energiehoffest

Nachhaltigkeitszertifizierung RED II

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Ab 01. Januar 2022 ist für alle Anlagen ab 2 MW Feuerungswärmeleistung, d.h. installierter elektrischer Leistung ab etwa 700 kW ist die Nachhaltigkeitszertifizierung für Biomasse Pflicht.

Das Video zu unserem Online-Seminar vom 01. Dezember 2021 ist ab sofort verfügbar. Bitte schicken Sie uns eine kurze Nachricht um die Zugangsdaten zu erhalten Unverbindliche Anmeldung renergie Nachhaltigkeits-Zertifizierung

Biomasse Ausschreibungsvergütung


Umstellung Ausschreibungsvergütung und Ende EEG-Vergütung

Haben Sie im September 2018 Ihren Ausschreibungszuschlag für eine 10-jährige Anschlussvergütung erhalten und endet Ihre EEG Vergütung in diesem Jahr zum 31.12.2021? Dann finden Sie im Folgenden eine Anleitung, wie Sie als Anlagenbetreiber im „Dschungel“ von übermäßig komplizierten Regelungen den besten Weg finden:

Für die Umstellung in die Anschlussvergütung ist der Einstieg in die Direktvermarktung Pflicht. 36 Monate nach Ausschreibungszuschlag beginnt spätestens die Umstellung in die Anschlussvergütung, die Frist zur Umstellung wurde durch Corona nach §104 EEG 17 36 Monate + 6 Monate verlängert. Wenn Ihre EEG Vergütung bereits zum 31.12.2021 endet, empfehlen wir Ihnen ausdrücklich die Umstellung in die Anschlussvergütung und den Umstieg in die Direktvermarktung bis zum 01.01.2022.

Ihre Möglichkeiten im Überblick (A und B):

A) Sie melden sich nicht zum Ende Ihrer EEG-Laufzeit in die Ausschreibungsvergütung um:
Dann werden Anlagen bis 100 kW voraussichtlich am 1.des Folgemonats automatisch vom Verteilnetzbetreiber in die Sondervergütung für ausgeförderte Anlagen umgemeldet (entspricht dem Marktwert abzüglich einer gesetzlich vorgesehenen Vermarktungspauschale von 0,4 ct/kWh). Der Marktwert liegt aktuell bei 6,9 ct/kWh im Mittel Januar bis September 2021 (im September lag er extrem hoch bei 12,8 ct/kWh). Nach Ablauf der 36 + 6 Monate meldet Sie der Verteilnetzbetreiber dann automatisch in die Ausschreibungsvergütung um (soweit er von Ihnen eine Kopie des Ausschreibungszuschlags und damit das Datum vorliegen hat, an dem Ihre 36 + 6 Monate Frist beginnen).

Vorsicht! Anlagen über 100 kW haben ohne Direktvermarktung gar keinen Vergütungsanspruch, selbst wenn sie Strom einspeisen! Wir raten für diese Anlagen in jedem Fall dringend davon ab, eine „Vergütungslücke“ zu riskieren, um nicht in eine rechtliche Grauzone bezüglich dem Start in die Ausschreibungsvergütung zu geraten!

B) Sie melden sich zum Ende Ihrer EEG-Laufzeit in die Ausschreibungsvergütung um:

Dann müssen Sie zum 1. des nächsten Kalendermonats erfolgreich in der Direktvermarktung sein. Wir unterstützen Sie gerne dabei. Falls der Vermarkter den Termin nicht halten kann, müssen Sie unbedingt bis 5 Werktage vor Beginn der Ausschreibungsvergütung die sogenannte Ausfallvergütung in Anspruch nehmen. Ein Formular dazu finden Sie hier im Mitgliederbereich. In der Ausfallvergütung erhalten Sie 80% der Ausschreibungsvergütung. Sie können die Ausfallvergütung voraussichtlich nur nutzen, wenn Sie sich einen Monat vorher rechtzeitig in die Ausschreibungsvergütung umgemeldet haben. Falls kein Vergütungsanspruch besteht, ist auch die Ausfallvergütung nicht möglich.

Voraussetzungen und Zeitplan für den Einstieg in die Direktvermarktung:

Als Voraussetzung für die Direktvermarktung benötigen Sie einen RLM Zähler (mit viertelstündiger Messung, bei Anlagen über 100 kW bereits vorhanden) und eine Fernsteuerung, auf die der Direktvermarkter zugreifen kann – zusätzlich zur Netzbetreiberfernsteuerung.

Der Prozess bis zur Herstellung der Fernsteuerung (Anfrage, Bestellung, Installation, Testprotokoll) nimmt einige Wochen bis Monate in Anspruch. Außerdem gibt es eine Sperrfrist von einem Monat und fünf Werktagen, die den Start in die Direktvermarktung hinauszögert. Wenn der Start in die Direktvermarktung bis 01.01.2022 erfolgen soll, muss Ihr Direktvermarkter Ihre Anlage bis spätestens 23.11.2021 beim Netzbetreiber anmelden. Bis dahin sollte also wenn irgend möglich die Fernsteuerung verbaut und getestet worden sein. Falls das Testprotokoll der Fernsteuerung am 01.01.2022 nicht vorliegen sollte, müssten Sie dringend wie oben beschrieben 5 Werktage vorher (wir empfehlen 24.12.2021) eine Meldung in die Ausfallvergütung an den Netzbetreiber senden.

Hier finden Sie unseren Leitfaden für die Anmeldung für Kleinanlagen bei unserem Direktvermarkter Partner EnbW/Interconnector inkl. möglicher Anbieter von Fernsteuergeräten und RLM Zählern.

Hier finden Sie eine Checkliste zur Umstellung von Biogas Bestandsanlagen in die Ausschreibungsvergütung nach EEG 2017.

Kümmern Sie sich bitte frühzeitig um den Einstieg in die Direktvermarktung und die Beauftragung der Fernsteuerung, um den Erfordernissen des Ausschreibungszuschlags gerecht zu werden.

Bei Fragen zur Direktvermarktung wenden Sie sich an Linda Göhl, lg@renergie-allgaeu.de

Bei Fragen zu sonstigen Vorraussetzungen für die Umstellung in die Ausschreibungsvergütung wenden Sie sich an unseren Biogas Fachberater Alexander Lehr, al@renergie-allgaeu.de

20. Süddeutsche Biogas Fachtagung


Biogas – unverzichtbarer Baustein für die Erneuerbare Energiezukunft

„Die Biogas-Technologie ist nicht nur mit Blick auf die Energiewende unverzichtbar – in ihr steckt auch für die wirtschaftliche Entwicklung unseres Landes eine unschätzbare Chance.“ Bei der 20. Süddeutschen Biogasfachtagung am Mittwoch, 17. November 2021 in der Festhalle Westerheim wird das Potential dieser Branche aus verschiedensten Gesichtspunkten beleuchtet. Von 9 bis 16 Uhr geht es in Vorträgen und Diskussionen um technische Lösungen, wirtschaftliche Perspektiven, juristische Regelungen und ökologische Konzepte. Die Teilnahme ist wahlweise in Präsenz oder digital möglich.

„Wir brauchen in Zukunft alles was Füße hat, um Erneuerbaren Strom zu produzieren“, sagt Thomas Hartmann, Vorsitzender des veranstaltenden Vereins renergie Allgäu. Gleichzeitig müsse nicht nur immer mehr, sondern vor allem auch bedarfsorientiert Energie erzeugt werden. Genau hier kommt der Biogastechnologie nach seiner Überzeugung eine ganz besondere Bedeutung zu, weil sie flexibel steuerbar ist und speicherbare Energie liefert. „Damit trägt Biogas ganz wesentlich zur Versorgungssicherheit und zur Netzstabilität bei“, sieht Energieberater Hartmann in dieser Branche einen unverzichtbaren Partner für die Energiewende, in dem noch viel ungenutztes Potential stecke. In seinem Impulsvortrag zu Beginn der Fachtagung wird er einige seiner Ideen für eine künftige Energiepolitik skizzieren.

Im Gegensatz dazu geht es in der Arbeit von renergie-Fachberater Alexander Lehr weniger um Ausbau und Effizienzsteigerung bei Biogasanlagen als immer öfter um pure Bestandssicherung. Im Kampf gegen bürokratische Hürden und fehlende wirtschaftliche Perspektiven muss der Biogas-Experte häufig auch als Vermittler zwischen Anlagenbetreibern, Behörden und Netzbetreibern auftreten. In seinem Bericht aus der Beratungspraxis wird er dazu verschiedene Beispiele und Lösungsansätze schildern.

Und auch in den weiteren Vorträgen erwarten die Teilnehmer Ideen und Vorschläge, wie sich die Biogasbranche auf dem zukünftigen Erneuerbaren Energienmarkt positionieren kann. Renergie-Fachberater Christian Böhm stellt die Fördermöglichkeiten für energetische Optimierungen vor und Sebastian Dorn spricht über den Bürgerstrommarktplatz cells energy, der Anlagenbetreibern eine Perspektive nach der EEG-Vergütung liefert, weil er eine direkte Handelsplattform zwischen nachhaltigen Erzeugern und konsumbewussten Verbrauchern darstellt. 

Daniel F. Eisel und Gawan Heintze vom TFZ (Technologie- und Förderzentrum) erklären am Beispiel der Agri-Photovoltaik, dass Landwirtschaft und Energieerzeugung Hand in Hand funktionieren können. Und funktionieren müssen. Denn um das Ausbauziel von 100 GWp zu erreichen, das im aktuellen EEG für Strom aus Photovoltaik festgeschrieben ist, muss die bislang installierte Leistung im Lande nahezu verdoppelt werden. Das wiederum gelingt nicht allein durch den Ausbau von Dachanlagen, sondern es müssen dringend auch Acker- und Grünlandflächen genutzt werden. Wobei die Module so aufgeständert werden, dass darunter nahezu störungsfreie landwirtschaftliche Bewirtschaftung möglich bleibt.

Dr. Andreas Lemmer von der Landesanstalt für Agrartechnik und Bioenergie an der Universität Hohenheim stellt erste Ergebnisse aus dem Kooperationsprojekt DEMETHA vor, das sich mit neuen schlüsselfertigen Güllekleinanlagen beschäftigt. Sein Kollege Konstantin Dinkler berichtet über den Stand der Technik und die Aussichten bei der Aufbereitung von Gärresten. Und Rechtsanwalt Dr. Helmut Loibls aus Regensburg beantwortet aktuelle Rechtsfragen bei bestehenden Biogasanlagen.

Hochinteressant, weil brandaktuell auch der Vortrag der Landwärme GmbH, die ihre Dienstleistungen rund um die Nachhaltigkeitszertifizierung vorstellt. Um nämlich EEG-Förderansprüche gelten zu machen müssen über die Biomethanmengen exakte und detaillierte Nachweise geführt werden. Die Münchner Fachleute übernehmen alle Schritte der Nachweisführung für Anlagenbetreiber, erstellen Gutachten, planen und übernehmen die Vor-Ort-Termine zur Zertifizierung und sichern eine fortlaufende Dokumentation in den relevanten Datenbank-Systemen.    

Erwartungen an die Politik


Allgäuer Betreiber von Wind- und Wasserkraft, PV- und Biogasanlagen erheben die Stimme und zeigen Gesicht.

Bei der anstehenden Bundestagswahl geht es in der K-Frage nicht nur um den Kanzler/innenposten, sondern ganz entscheidend auch ums Klima! Um die gesetzlich vereinbarten Ziele zu erreichen muss die nächste Regierung nämlich sofort geeignete Rahmenbedingungen schaffen und konkrete Maßnahmen zur CO2-Minderung einleiten. Dabei spielen die Erneuerbaren Energien eine entscheidende Rolle. Vier Allgäuer Betreiber von Wind- und Wasserkraft, PV- und Biogasanlagen zu Wort formulieren ihre konkreten Wünsche und Erwartungen an den 20. Deutschen Bundestag.

Die Kraft aus dem Wasser

100 Prozent sauber und 100 Prozent regional ist der Strom, den der Unterallgäuer Alois Ruf seit vielen Jahren mit seiner Wasserkraftanlage an der Wertach bei Türkheim erzeugt. Die Technik ist ebenso alt wie effektiv – von der Politik aber wird sie nicht gewertschätzt. „Wasserkraft braucht eine Lobby“, fordert Alois Ruf die neue Bundesregierung dazu auf, Anlagen wie seine im Mix der Erneuerbaren Energien nicht zu vergessen.

Er kämpft seit vielen Jahren gegen politische Windmühlen: Wendelin Einsiedler, Windkraftanlagenbetreiber aus dem Oberallgäuer Wildpoldsried, lässt trotz 10H-Gegenwind nicht locker in seinem Bemühen um eine nachhaltige Energiezukunft. Seine Forderungen an die nächste Bundesregierung: Ganzheitliches Denken und konsequentes Handeln!

Strom und Wärme aus Gülle

Josef Müller hat aufgegeben: Anfang dieses Jahres legte der Ostallgäuer Milchviehhalter seine kleine 18kW-Biogas-Anlage still gelegt. Über 20 Jahre lang hatte er sie allein mit Gülle aus seinem Stall gefüttert und damit sein Wohnhaus beheizt und jährlich 120 000 kW Strom erzeugt. Mit dem Ende der EEG-Vergütung kam das Aus – im hochkomplizierten Ausschreibungsverfahren haben kleine Anlagen wie seine einfach keine Chance. „Das darf nicht sein!“ fordert Josef Müller von der künftigen Bundesregierung, landwirtschaftlich betriebenen Gülle-Kleinanlagen eine wirtschaftliche Perspektive zu bieten.

Bernd Ritter, PV-Anlagen-Betreiber aus Leidenschaft,  erinnert sich noch gut an die Aufbruchsstimmung Anfang der 2000er Jahre. Mit dem EEG begann der Aufschwung der Sonnenenergie-Branche in Deutschland. Heute, 20 Jahre später, ist davon nichts mehr übrig. Die Regierung der letzten Jahre hatte dieser Entwicklung durch immer neue bürokratische Hürden und Auflagen das Licht abgedreht. „Wir brauchen Innovation und Investition“ fordert Bernd Ritter die künftige Regierung dazu auf, die PV- und Solarbranche im eigenen Land sofort wiederzubeleben.

Online-Seminar: Neue Chancen für Biogasanlagen


Neue Satelliten und Biomethan BHKW als Chance im EEG 2021

Mit dem neuen EEG 2021 sind zum Jahreswechsel auch für bestehende Biogas-Betriebe neue Chancen zur Weiterentwicklung entstanden. Energieexperten des Vereins und namhafte Fachleute aus Praxis und Forschung referieren über die wirtschaftlichen Prognosen und langfristigen Perspektiven, erklären die Ausschreibungspraxis für Satelliten BHKW und Biomethan-Anlagen, stellen Praxis-Beispiele vor und erläutern technische, ökonomische und ökologische sowie juristische Hintergründe.

Zwar deckelt die im EEG 2014 eingeführte sogenannte „Höchstbemessungsleistung“ die Stromerzeugung bei Bestandsanlagen weiterhin. Aber für neue Satelliten BHKW und Biomethan-BHKW bieten die EEG-Ausschreibungen wieder interessante Möglichkeiten. Allen voran die Erhöhung der Höchstgebote für neue Biogasanlagen um 2 ct/kWh und des FlexZuschlags von 40 € auf 65 € je Kilowatt installierter Leistung machen es wieder attraktiv, über Satelliten-BHKW neue Wärmesenken zu erschließen und die Versorgung von industriellen Kunden oder den Aufbau von Wärmenetzen voran zu treiben.

Hochflexible Biomethananlagen bieten außerdem eine spannende Ergänzung zu solchen Konzepten im Spitzenlastbereich mit Nähe zum Gasnetz. Der 1. Dezember ist ab sofort neuer Ausschreibungstermin für hochflexible BHKW dieser Art in der Südregion. Damit sollen ab 2022 die Netzengpässe zwischen Nord- und Süddeutschland reduziert werden. Mit einem Höchstgebot von 19 ct/kWh sind die BHKW bei geeigneter Wärmeabnahme nicht nur zur Stabilisierung des Netzes, sondern auch betriebswirtschaftlich interessant.

Online-Seminar: Neue Satelliten und Biomethan BHKW als Chance im EEG 2021
zum Programm
Dienstag, 20. April 2021
10:00 – 14:30 Uhr
Online-Seminar über Zoom
Teilnahmegebühr: 80,00 € für renergie Allgäu e.V. Mitglieder / 130,00 € alle anderen Teilnehmer

(Preise zzgl. gesetzlicher MwSt.)
Anmeldung erforderlich unter: zentrale@renergie-allgaeu.de

Biogasanlagen produzieren Strom flexibel und bedarfsgerecht


Dies zeigt eine Analyse im Auftrag der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR), die von der Agrarservice Lass GmbH mit Hilfe des Flexperten-Netzwerkes durchgeführt wurde. Darin wird deutlich, dass die Einspeisesummen ausgewählter, zukunftsweisend flexibilisierter Biogasanlagen sehr genau den Strompreisen und der Residuallast folgen.  Bei hoher Netzbelastung ruhen die Biogas-BHKWs und machen das Netz frei für Wind- und Solarstrom. Biogas-Rohstoffe und die Biogas-Speicher werden so zu „Batterien“ für die Stromversorgung in Engpasszeiten.