renergie e.V. geht in den wohlverdienten Weihnachtsurlaub und ist vom 23.12.2025 bis zum 07.01.2026 nicht erreichbar.
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renergie e.V. geht in den wohlverdienten Weihnachtsurlaub und ist vom 23.12.2025 bis zum 07.01.2026 nicht erreichbar.
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Anfang März wurde ein erster Referentenentwurf eines Gesetzes zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen vom Bundeswirtschaftsministerium veröffentlicht.
Im folgenden Positionspapier nehmen wir Stellung zu den wichtigsten Punkten im vorliegenden Gesetzesentwurf und beurteilen diese nach unseren Gesichtspunkten:
Einladung zur Zentralveranstaltung
der LEE Bayern am 1. Juli 2021, 16.00 – 17.30 Uhr, Online.
Alle wichtigen Informationen und den Link zur Anmeldung finden Sie hier:
Liebe Mitglieder,
sehr verehrte Biogas-Betreiber,
am 12.5. hat das Bundeswirtschaftsministerium einen Referentenentwurf zur Änderung des EEG 2021 vorgelegt. Wir kritisieren den Entwurf scharf und empfinden ihn als Schlag ins Gesicht der Biogas-Pioniere! Eine Vergütung von 13 ct/kWh bis 75 kW Bemessungsleistung und 6 ct/kWh bis 150 kW Bemessungsleistung für 10 Jahre weiterbetrieb ist nicht nur völlig unzureichend, sondern auch ein Armutszeugnis! Die Verrechnung der FlexPrämie mit dem FlexZuschlag muss ebenfalls noch zurückgenommen werden oder zumindest auf eine Reduzierung des FlexZuschlags abgeschwächt werden, sodass Anlagen, die schon FlexPrämie genutzt haben, noch mindestens 50 € / kW FlexZuschlag erhalten.
Nutzen Sie gerne unser Positionspapier und treten Sie an Ihre Abgeordneten heran:
Positionspapier renergie Allgäu e. V. Änderungen zum EEG 2021
Wir ergänzen unser Positionspapier noch durch Steckbriefe und Aussagen betroffener Betreiber und bieten die erweiterte Fassung dann zeitnah ebenfalls hier zum Download an.
Hier finden Sie eine Karte, auf der die Biogasbetriebe bis 150 und 300 kW ersichtlich sind:
https://www.google.com/maps/d/edit?mid=1jf22UEmLKO-M19exjcg8kFBYm_LFbDfJ&usp=sharing
Und hier finden Sie eine Abschätzung zur Klimaschutzwirkung (leider gibt es aktuell keine nach Leistungsklassen der Biogas-Anlagen aufgegliederte Statistik zu Güllemengen, daher mussten wir eine Schätzung machen):
Unsere begründete Schätzung mit einem mittleren Gülleeinsatz von 55 Masse-% in den Kleinanlagen bis 300 kW. Unter dieser Annahme ergibt sich, dass in etwa 4,5 Mio. t CO2-Äquivalente an THG-Einsparung zu erhalten (oder respektive zu verlieren) sind. Im Einzelnen wie folgt:
| Schätzung 55*%! | Potenzial | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Standort | Nettonennleistung | Anlagen | Güllemenge t/a | Emissionsminderung | CO2-Einsparung t / a |
| Bayern | 30 bis 150 kW | 689 | 5.148.558 | 246 % | 401.229 |
| Bayern | 150 bis 300 kW | 606 | 11.853.330 | 246 % | 923.734 |
| restl. Bundesgebiet | 30 bis 150 kW | 871 | 6.441.693 | 246 % | 502.003 |
| restl. Bundesgebiet | 150 bis 300 kW | 1697 | 34.863.126 | 246 % | 2.716.895 |
| *Schätzung anhand Beispielanlage 55% Gülle, 45% Mais & Grassilage, 7.000 VBH | 4.543.862 |
Wir hoffen auf Ihre Unterstützung, um die politische Weichenstellung noch in die richtige Richtung zu lenken!
Vielen Dank für Ihr Engagement!
Florian Weh
Geschäftsführer renergie Allgäu e. V.
Am 17.12.2020 wurde die Novelle des EEG mit den Stimmen der Regierungskoalition im Bundestag beschlossen. Nachdem der Bundesrat am 18.12.2020 in seiner Lesung auf die Anrufung eines Vermittlungsausschusses verzichtete, kann das EEG 2021 nun zum 01.01.2021 in Kraft treten.
Zu begrüßen ist, dass die Regierungskoalition Wort gehalten hat und am 01. Januar Anschlussregelungen für Ü20 Anlagen in Kraft treten können. Kritisiert werden muss hierbei aber, dass dies erst wenige Tage vorab geschieht, hatte man doch seit März die Beratungen bis jetzt in die Länge gezogen.
Positiv zu werten sind auch viele (meist jedoch kleine) Signale in die richtige Richtung, die seit Jahren dringend erwartet und gefordert waren und nun – lieber spät als nie – endlich in Gesetzesform dokumentiert sind. So bleiben kleine und mittlere PV-Anlagen von den Ausschreibungen weiterhin ausgenommen und die dringend nötige Anhebung der Höchstwerte für Biomasseanlagen um 2 ct/kWh ist erfolgt. Eine Regelung für Biogas-Bestandanlagen bis 150 kW und 80% Gülle wurde angekündigt und damit ein klares Bekenntnis für den Fortbestand der Biomasse als wichtigen Baustein des Erneuerbaren Energien Mix geleistet. Und die EEG-Umlage auf Eigenverbrauch wird in Anlagen bis 30 kW abgeschafft – richtig so!
Kleine Signale, die den Schaden bei weitem nicht wieder gut machen können, den die lange Durststrecke der Ausbremsung seit 2012 angerichtet hat. Weder kann man das EEG 2021 als einen „großen Wurf“ für die Energiewende bezeichnen, noch geschieht im Grunde ein ernstzunehmender Richtungswechsel.
Das Bekenntnis zum Ausbau der Erneuerbaren Energien als Teil des öffentlichen Interesses wurde aus dem Entwurf wieder gestrichen und das „Bürokratie-Monster“ Aussreicungen weiter ausgebaut und verkompliziert. Da man sich in der Regierungskoalition letztlich nicht einmal auf Ausbauziele einigen konnte, wurde die Novelle der Novelle gleich mit angekündigt. Damit dokumentiert die Regierung erneut, dass für sie der Klimaschutz lästige Pflichtaufgabe ist, die man lieber schiebt als mit Mut und Begeisterung vorangeht.
Insgesamt wieder ein Karges Ergebnis für die Energiewende, einige wichtige aber kleine Zugeständnisse für die Bürgerenergie aber Wende hin zu einem schnellen Ausbau der Erneuerbaren Energien. Wenigstens ein Bekenntnis für den Weiterbetrieb der Biomasse-Bestandsanlage ist erreicht, die Biogas-Branche kann durchatmen!
Detailauswertungen stellen wir für Beratungsmitglieder zur Verfügung.
Kommentar zum Regierungsentwurf des EEG 2021
Von Florian Weh
Positiv überrascht hat uns die erste oberflächliche Prüfung des neuen EEG Entwurfs. Kleine und Mittlere PV-Anlagen werden von den Ausschreibungen doch ausgenommen und die dringend nötige Anhebung der Höchstwerte für Biomasseanlagen um 2 ct/kWh wurde aufgenommen und eine Regelung für Bestandanlagen bis 150 kW und 80% Gülle angekündigt! Endlich setzt die Regierung wieder erste positive Signale, ein klares Bekenntnis Biomasse als wichtigen Baustein des Erneuerbaren Energien Mix und den Fortbestand der Bürgerenergie – richtig so!
Kleine Signale, die den Schaden bei weitem nicht wieder gut machen können, den die lange Durststrecke der Ausbremsung seit 2012 angerichtet hat. Aber umso wichtiger, dass sie endlich kommen! Das war dringend notwendig!
Hier einige wichtige Anpassungen seit dem Referentenentwurf:
Allgemein
Biomasse
PV
Windkraft
Das EEG 2021 hat als eine von vielen Novellen seit Einführung des EEG im Jahre 2000 eine besondere Relevanz. Denn es trifft zum ersten Mal Regelungen für die Zeit nach dem EEG und markiert damit auf besondere Weise den Beginn der nächsten Phase der Energiewende.
Daher ist es besonders wichtig, dass der Anfang September vorgelegte Referentenentwurf intensiv diskutiert und verbessert wird. Jetzt ist die Zeit, um ein Zeichen für den Klimaschutz und die schnelle Umstellung auf Erneuerbare Energien zu setzen anstatt zu verzögern. renergie Allgäu e. V. hat daher den wichtigsten Änderungsbedarf aus seiner Sicht in einem Positionspapier gefasst. Bitte nutzen Sie dieses Papier gerne im Gespräch mit Ihren Abgeordneten als Tischvorlage.

Von Florian Weh:
Ungewöhnlich spät ist jetzt der Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums zum EEG 2021 bekannt geworden, und erwartungsgemäß enthält er nur die Abwicklung eines „Pflichtprogramms“ unbedingt nötiger Anpassungen und lässt ein klares Signal zur Beschleunigung der Energiewende vermissen. Zumindest soll das Gesetz bereits zum 01. Januar 2021 in Kraft treten, was wichtig für die aus der Förderung laufenden PV-Kleinanlagen ist. Doch leider setzt es die Tradition der Novellen seit 2012 fort, den Ausbau zu beschränken anstatt voranzutreiben! Was muss noch passieren, dass unsere Regierung endlich ihren Kurs glaubhaft in Richtung 100% Erneuerbare Energien korrigiert?
Im Entwurf ist vorgesehen, dass die Anlagen mit Inbetriebnahme 2000 oder früher ab 1. Januar weiterhin vom Netzbetreiber den Marktwert abzüglich einem Vermarktungsentgelt erhalten. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Es fehlt allerdings die Möglichkeit, dass der Strom auf Wunsch des Betreibers in den Bilanzkreis eines Vermarkters geliefert werden darf, damit dieser ihn als Grünstrom an regionale Endkunden liefern kann. Diese Lücke muss dringend noch geschlossen werden.
Ab 2027 möchte die Bundesregierung komplett auf Marktintegration umsetzen. Auch hier ein guter Ansatz. Nur wurde das Wichtigste vergessen: Das Marktdesign muss bis dahin so umgestellt werden, dass Biogas-Strom in flexibler Produktion auch zu mindestens 20 ct / kWh verkauft werden kann. Wenn Kostenwahrheit im Energiesystem hergestellt würde, wäre das auch der Fall. Denn Studien haben bewiesen, dass es volkswirtschaftlich günstiger ist, die Flexibilität des vorhandenen Biomasse-Anlagenparks zu nutzen, als Alternativen wie Stromspeicher neu zu bauen.
Gut, dass Deutschland Klimaneutralität erreichen will. Aber 2050 ist zu spät! Ohne das Ausbremsen der Erneuerbaren Energien schaffen wir das viel schneller! Die Novelle muss hier mehr Mut zeigen! In den einzelnen Energieformen sind positive Ansätze gemacht wie die Beteiligung von Standortkommunen an Windkraftanlagen und eine Förderung von regionalen Stromtarifen, aber in Relation zur Dringlichkeit der Aufgabe Klimaschutz insgesamt viel zu wenig. Auch die Umsetzung der Befreiung von Anlagen bis 30 kWp von der EEG-Eigenverbrauchsumlage fehlt immer noch, obwohl diese dringend umgesetzt werden muss. Auch das widersinnige Verbot von Eigenverbrauch bei Ausschreibungsanlagen wird nicht abgeschafft und soll weiter regionale Konzepte behindern.
Auch für Biomasse-Anlagen gibt es positive Ansätze wie den Wegfall des Flex-Deckels und die Erhöhung des Flex-Zuschlags von 40 auf 60 € je kW installierter Leistung. Auch der seit Jahren geforderte Bezug der Marktprämienvergütung auf den Jahreswert, der saisonale Fahrweisen lukrativ machen kann, ist zu begrüßen. Ein Ausbaupfad, wie im Entwurf von aktuell 5 auf 8,4 GW enthalten, wäre zu begrüßen, benötigt aber weitere Änderungen, damit die Leistung auch wirklich zugebaut und der Bestand weiter betrieben wird. Diese vermissen wir immer noch, weshalb dringend nachgebessert werden muss.
Helfen Sie mit, die wichtigen Punkte noch mit in den Entwurf einzubringen und sprechen Sie mit Ihren Abgeordneten!
Hier finden Sie unser Positionspapier https://renergie-allgaeu.de/wp-content/uploads/2020/03/Positionspapier-Biogaszukunft.pdf
und hier unser gemeinsames Positionspapier im LEE Bayern https://renergie-allgaeu.de/wp-content/uploads/2020/03/Positionspapier-LEE-Bayern-zum-EEG-2020-1.pdf
Florian Weh
Geschäftsführer renergie Allgäu e. V.
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