Analyse zum Referentenentwurf vom 28.02.2022


Anfang März wurde ein erster Referentenentwurf eines Gesetzes zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen vom Bundeswirtschaftsministerium veröffentlicht.

Im folgenden Positionspapier nehmen wir Stellung zu den wichtigsten Punkten im vorliegenden Gesetzesentwurf und beurteilen diese nach unseren Gesichtspunkten:

renergie_Analyse Referentenentwurf vom 28.02.2022

Das renergie-Positionspapier zu den Änderungen zum EEG 2021


Liebe Mitglieder,

sehr verehrte Biogas-Betreiber,

am 12.5. hat das Bundeswirtschaftsministerium einen Referentenentwurf zur Änderung des EEG 2021 vorgelegt. Wir kritisieren den Entwurf scharf und empfinden ihn als Schlag ins Gesicht der Biogas-Pioniere! Eine Vergütung von 13 ct/kWh bis 75 kW Bemessungsleistung und 6 ct/kWh bis 150 kW Bemessungsleistung für 10 Jahre weiterbetrieb ist nicht nur völlig unzureichend, sondern auch ein Armutszeugnis! Die Verrechnung der FlexPrämie mit dem FlexZuschlag muss ebenfalls noch zurückgenommen werden oder zumindest auf eine Reduzierung des FlexZuschlags abgeschwächt werden, sodass Anlagen, die schon FlexPrämie genutzt haben, noch mindestens 50 € / kW FlexZuschlag erhalten.

 

Nutzen Sie gerne unser Positionspapier und treten Sie an Ihre Abgeordneten heran:

Positionspapier renergie Allgäu e. V. Änderungen zum EEG 2021

 

Wir ergänzen unser Positionspapier noch durch Steckbriefe und Aussagen betroffener Betreiber und bieten die erweiterte Fassung dann zeitnah ebenfalls hier zum Download an.

 

Hier finden Sie eine Karte, auf der die Biogasbetriebe bis 150 und 300 kW ersichtlich sind:

 

https://www.google.com/maps/d/edit?mid=1jf22UEmLKO-M19exjcg8kFBYm_LFbDfJ&usp=sharing

 

Und hier finden Sie eine Abschätzung zur Klimaschutzwirkung (leider gibt es aktuell keine nach Leistungsklassen der Biogas-Anlagen aufgegliederte Statistik zu Güllemengen, daher mussten wir eine Schätzung machen):

 

Unsere begründete Schätzung mit einem mittleren Gülleeinsatz von 55 Masse-% in den Kleinanlagen bis 300 kW. Unter dieser Annahme ergibt sich, dass in etwa 4,5 Mio. t CO2-Äquivalente an THG-Einsparung zu erhalten (oder respektive zu verlieren) sind. Im Einzelnen wie folgt:

Schätzung 55*%!Potenzial
StandortNettonennleistungAnlagen Güllemenge t/aEmissionsminderungCO2-Einsparung t / a
Bayern30 bis 150 kW6895.148.558246 %401.229
Bayern150 bis 300 kW60611.853.330246 %923.734
restl. Bundesgebiet30 bis 150 kW8716.441.693246 %502.003
restl. Bundesgebiet150 bis 300 kW169734.863.126246 %2.716.895
*Schätzung anhand Beispielanlage 55% Gülle, 45% Mais & Grassilage, 7.000 VBH4.543.862

 

Wir hoffen auf Ihre Unterstützung, um die politische Weichenstellung noch in die richtige Richtung zu lenken!

 

Vielen Dank für Ihr Engagement!

 

Florian Weh

Geschäftsführer renergie Allgäu e. V.

Biogas-Fachberater – wir suchen Verstärkung für unser Team!


Wir sind ein gemeinnütziger Verein zur Förderung Erneuerbarer Energien in Kempten im Allgäu und suchen für unser kompetentes Fachberater-Team zur Verstärkung im Bereich Biogas eine/einen Fachberater Erneuerbare Energien Schwerpunkt Biogas (m/w/d).

Wir bieten:

  • Eine anspruchsvolle abwechslungsreiche Tätigkeit in einem engagierten Team.
  • Einen sicheren Arbeitsplatz in einer zukunftsfähigen Branche.
  • Positives Arbeitsklima in einer umweltorientierten Organisation.
  • Einarbeitung in die vielfältigen Arbeitsgebiete und die Beratung.
  • Angemessene Vergütung.

Zu Ihren Aufgaben gehören:

  • Fachberatung im Bereich Biogas zu praxisbezogenen Themen wie:
  • Anlagentechnik, Gaserzeugung,
  • Prozessbiologie,
  • Anlagenführung mit Berührungspunkten zu den Themen Pflanzenbau und Landwirtschaft, BHKW-Technik und Netzanschluss,
  • Beratung zu betriebswirtschaftlichen Themen im Bereich Biogas,
  • Vor-Ort-Beratung auf Biogas-Anlagen in Bayern und Baden-Württemberg,
  • Mitwirkung in den Bereichen Datenerfassung/ -verarbeitung und Telefonberatung sowie in weiteren Beratungsbereichen.

Wir erwarten von Ihnen:

  • Ein abgeschlossenes Studium, eine abgeschlossene Ausbildung zum Techniker, Meister oder einen vergleichbaren Abschluss im Bereich Erneuerbare Energien oder der Agrarwissenschaften.
  • Sicheres Auftreten und Freude am Kontakt mit Landwirten und Biogas-Betreibern.
  • Begeisterung für Erneuerbare Energien als Aspekt des Klima-und Umweltschutzes.
  • Erfahrung im Bereich Landwirtschaft und/oder Biogas Betriebsführung von Vorteil.
  • Sehr gute PC-Kenntnisse im MS-Office, MS-Access von Vorteil.
  • Flexibilität und Bereitschaft zur Mitarbeit bei Wochenend-bzw. Abendveranstaltungen und zu Fahrtätigkeit.

Wir konnten Ihr Interesse wecken? Dann freuen wir uns über Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen mit Foto an info@renergie-allgaeu.de.

Stellenausschreibung Biogas-Fachberater

Ansprechpartner:

Florian Weh
Geschäftsführer
Tel.: 0831 –52 62 680 –14

Thomas Hartmann
1. Vorsitzender
Tel.: 0831 –52 62 680 –13

Das EEG ist beschlossen!

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Am 17.12.2020 wurde die Novelle des EEG mit den Stimmen der Regierungskoalition im Bundestag beschlossen. Nachdem der Bundesrat am 18.12.2020 in seiner Lesung auf die Anrufung eines Vermittlungsausschusses verzichtete, kann das EEG 2021 nun zum 01.01.2021 in Kraft treten.

Zu begrüßen ist, dass die Regierungskoalition Wort gehalten hat und am 01. Januar Anschlussregelungen für Ü20 Anlagen in Kraft treten können. Kritisiert werden muss hierbei aber, dass dies erst wenige Tage vorab geschieht, hatte man doch seit März die Beratungen bis jetzt in die Länge gezogen.

Positiv zu werten sind auch viele (meist jedoch kleine) Signale in die richtige Richtung, die seit Jahren dringend erwartet und gefordert waren und nun – lieber spät als nie – endlich in Gesetzesform dokumentiert sind. So bleiben kleine und mittlere PV-Anlagen von den Ausschreibungen weiterhin ausgenommen und die dringend nötige Anhebung der Höchstwerte für Biomasseanlagen um 2 ct/kWh ist erfolgt. Eine Regelung für Biogas-Bestandanlagen bis 150 kW und 80% Gülle wurde angekündigt und damit ein klares Bekenntnis für den Fortbestand der Biomasse als wichtigen Baustein des Erneuerbaren Energien Mix geleistet. Und die EEG-Umlage auf Eigenverbrauch wird in Anlagen bis 30 kW abgeschafft – richtig so!

Kleine Signale, die den Schaden bei weitem nicht wieder gut machen können, den die lange Durststrecke der Ausbremsung seit 2012 angerichtet hat. Weder kann man das EEG 2021 als einen „großen Wurf“ für die Energiewende bezeichnen, noch geschieht im Grunde ein ernstzunehmender Richtungswechsel.

Das Bekenntnis zum Ausbau der Erneuerbaren Energien als Teil des öffentlichen Interesses wurde aus dem Entwurf wieder gestrichen und das „Bürokratie-Monster“ Aussreicungen weiter ausgebaut und verkompliziert. Da man sich in der Regierungskoalition letztlich nicht einmal auf Ausbauziele einigen konnte, wurde die Novelle der Novelle gleich mit angekündigt. Damit dokumentiert die Regierung erneut, dass für sie der Klimaschutz lästige Pflichtaufgabe ist, die man lieber schiebt als mit Mut und Begeisterung vorangeht.

Insgesamt wieder ein Karges Ergebnis für die Energiewende, einige wichtige aber kleine Zugeständnisse für die Bürgerenergie aber Wende hin zu einem schnellen Ausbau der Erneuerbaren Energien. Wenigstens ein Bekenntnis für den Weiterbetrieb der Biomasse-Bestandsanlage ist erreicht, die Biogas-Branche kann durchatmen!

Detailauswertungen stellen wir für Beratungsmitglieder zur Verfügung.

Kommentar zum Regierungsentwurf des EEG 2021

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Kommentar zum Regierungsentwurf des EEG 2021

Von Florian Weh

Positiv überrascht hat uns die erste oberflächliche Prüfung des neuen EEG Entwurfs. Kleine und Mittlere PV-Anlagen werden von den Ausschreibungen doch ausgenommen und die dringend nötige Anhebung der Höchstwerte für Biomasseanlagen um 2 ct/kWh wurde aufgenommen und eine Regelung für Bestandanlagen bis 150 kW und 80% Gülle angekündigt! Endlich setzt die Regierung wieder erste positive Signale, ein klares Bekenntnis Biomasse als wichtigen Baustein des Erneuerbaren Energien Mix und den Fortbestand der Bürgerenergie – richtig so!

Kleine Signale, die den Schaden bei weitem nicht wieder gut machen können, den die lange Durststrecke der Ausbremsung seit 2012 angerichtet hat. Aber umso wichtiger, dass sie endlich kommen! Das war dringend notwendig!

Hier einige wichtige Anpassungen seit dem Referentenentwurf:

Allgemein

  • Der Stromsektor soll schon in den 2040er Jahren Klimaneutral sein. Klingt gut, kann aber auch 2049 bedeuten. Viel zu zaghaft und nur durch starkes Bremsen des Ausbaus erreichbar!
  • Anlagen ab 1 kW sollten mit SmartMeter verpflichten ausgestattet werden. Gut, dass diese Anlagen für die Vermarktung, wie beispielsweise in unserem cells energy Marktplatz, fit gemacht werden. Aber bei Kleinstanlagen müssen zwingend Vereinfachungen geschaffen werden, um die Kosten minimal zu halten! Hoffnung besteht, da hierzu eine Kostentragungsregelung nachgetragen werden soll.
  • Der Abzug vom Marktwert für ausgeförderte Anlagen „Ü20“ reduziert sich bei Einbau eines SmartMeter. Es fehlt der viel wichtiger Innovationsanreiz anstatt einem Abstellgleis.
  • Die EEG-Umlagebefreiung wird nicht nach EU-Vorgabe auf 30 kW sondern nur auf 20 kW erhöht und auf 10 MWh Eigenverbrauch begrenzt. Das führt das Armutszeugnis einer Reihe von Gängelungen der Bürgerenergie leider fort, wenn nicht einmal die EU-Forderungen erfüllt werden. Die Bundesregierung vergisst, dass es die Bürger in Deutschland waren, die mit ihrem Pioniergeist und ihrer Investition die Entwicklung der Erneuerbaren ermöglicht haben! Jetzt ist es Zeit, dass die Bürger dafür belohnt werden!
  • Es gibt eine Verordnungsermächtigung, wonach Bestandsanlagen eine Anschlussförderung mit 80% Gülle und bis 150 kW erhalten sollen. Endlich! Die Regelung muss jetzt schnell auf den Tisch, damit die Anlagen planen können!

Biomasse

  • Die Höchstgebote für Neu- und Bestandsanlagen werden um 2 ct/kWh angehoben. Mit der Erhöhung des Flexibilitätszuschlags von 40 auf 60 @ je Kilowatt zusammen kommen wir zwar nicht in einen „Wohlfühlbereich“ für alle Anlagen. Offene Frage ist, was mit Anlagen geschieht, die schon einen niedrigeren Zuschlag haben!
  • Der Überbauungsfaktor für die Ausschreibungen wurde auf 2,23 erhöht (45% der installierten Leistung)
  • Die Realisierungsfrist wurde von 1 Jahr auf 3 Monate verkürzt (auch bereits erteilte Zuschläge!). Das ist sehr zu begrüßen, so können Betreiber auf die nächste Ausschreibung warten und die Vergütungslücke wird stark verkürzt.
  • Der Ausbaupfad wurde erfreulicher Weise auf 9,1 GW bis 2030 erhöht.
  • Neue Güllekleinanlagen sind bis 150 kW nicht mehr in der Stromerzeugung auf 50% begrenzt. Sie erhalten auch den erhöhten FlexZuschlag. Grundsätzlich zu begrüßen, es fehlt aber die Flexibilisierungsmöglichkeit über 150 kW und die Möglichkeit zur Teilnahme für Bestandsanlagen.

PV

  • Ausschreibungsvolumen für PV-Dachanlagen wurde stark auf 250 – 350 MW reduziert, im Entwurf standen bis zu 1,2 GW. Dafür bleiben die von Bürgern errichteten Dachanlagen bis 500 kW und Freiflächen bis 750 kW von den Ausschreibungen „verschont“. Ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung!
  • Freiflächen entlang Autobahnen sollen erfreulicher Weise von 110 auf 200 m erweitert werden.

Windkraft

  • Neuanlagen können nun auch Nachbargemeinden mit in die Teilhabe einbeziehen und so die Akzeptanz fördern. Wir begrüßen diese Regelung.
  • Die Beteiligung der Bürger durch günstige Stromtarife scheint weggefallen. Uns ist dies unverständlich, die Gründe müssen noch geprüft werden. Bürgerbeteiligung ist Erfolgsentscheidend für die Windkraft, wertvolle Innovationsanreize sind somit weggefallen.

Positionspapier zum EEG 2021


Das EEG 2021 hat als eine von vielen Novellen seit Einführung des EEG im Jahre 2000 eine besondere Relevanz. Denn es trifft zum ersten Mal Regelungen für die Zeit nach dem EEG und markiert damit auf besondere Weise den Beginn der nächsten Phase der Energiewende.

 

Daher ist es besonders wichtig, dass der Anfang September vorgelegte Referentenentwurf intensiv diskutiert und verbessert wird. Jetzt ist die Zeit, um ein Zeichen für den Klimaschutz und die schnelle Umstellung auf Erneuerbare Energien zu setzen anstatt zu verzögern. renergie Allgäu e. V. hat daher den wichtigsten Änderungsbedarf aus seiner Sicht in einem Positionspapier gefasst. Bitte nutzen Sie dieses Papier gerne im Gespräch mit Ihren Abgeordneten als Tischvorlage.

Positionspapier renergie Allgäu e. V. EEG 2021

Kommentar zum Referentenentwurf des EEG 2021


Von Florian Weh:

Ungewöhnlich spät ist jetzt der Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums zum EEG 2021 bekannt geworden, und erwartungsgemäß enthält er nur die Abwicklung eines „Pflichtprogramms“ unbedingt nötiger Anpassungen und lässt ein klares Signal zur Beschleunigung der Energiewende vermissen. Zumindest soll das Gesetz bereits zum 01. Januar 2021 in Kraft treten, was wichtig für die aus der Förderung laufenden PV-Kleinanlagen ist. Doch leider setzt es die Tradition der Novellen seit 2012 fort, den Ausbau zu beschränken anstatt voranzutreiben! Was muss noch passieren, dass unsere Regierung endlich ihren Kurs glaubhaft in Richtung 100% Erneuerbare Energien korrigiert?

Im Entwurf ist vorgesehen, dass die Anlagen mit Inbetriebnahme 2000 oder früher ab 1. Januar weiterhin vom Netzbetreiber den Marktwert abzüglich einem Vermarktungsentgelt erhalten. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Es fehlt allerdings die Möglichkeit, dass der Strom auf Wunsch des Betreibers in den Bilanzkreis eines Vermarkters geliefert werden darf, damit dieser ihn als Grünstrom an regionale Endkunden liefern kann. Diese Lücke muss dringend noch geschlossen werden.

Ab 2027 möchte die Bundesregierung komplett auf Marktintegration umsetzen. Auch hier ein guter Ansatz. Nur wurde das Wichtigste vergessen: Das Marktdesign muss bis dahin so umgestellt werden, dass Biogas-Strom in flexibler Produktion auch zu mindestens 20 ct / kWh verkauft werden kann. Wenn Kostenwahrheit im Energiesystem hergestellt würde, wäre das auch der Fall. Denn Studien haben bewiesen, dass es volkswirtschaftlich günstiger ist, die Flexibilität des vorhandenen Biomasse-Anlagenparks zu nutzen, als Alternativen wie Stromspeicher neu zu bauen.

Gut, dass Deutschland Klimaneutralität erreichen will. Aber 2050 ist zu spät! Ohne das Ausbremsen der Erneuerbaren Energien schaffen wir das viel schneller! Die Novelle muss hier mehr Mut zeigen! In den einzelnen Energieformen sind positive Ansätze gemacht wie die Beteiligung von Standortkommunen an Windkraftanlagen und eine Förderung von regionalen Stromtarifen, aber in Relation zur Dringlichkeit der Aufgabe Klimaschutz insgesamt viel zu wenig. Auch die Umsetzung der Befreiung von Anlagen bis 30 kWp von der EEG-Eigenverbrauchsumlage fehlt immer noch, obwohl diese dringend umgesetzt werden muss. Auch das widersinnige Verbot von Eigenverbrauch bei Ausschreibungsanlagen wird nicht abgeschafft und soll weiter regionale Konzepte behindern.

Auch für Biomasse-Anlagen gibt es positive Ansätze wie den Wegfall des Flex-Deckels und die Erhöhung des Flex-Zuschlags von 40 auf 60 € je kW installierter Leistung. Auch der seit Jahren geforderte Bezug der Marktprämienvergütung auf den Jahreswert, der saisonale Fahrweisen lukrativ machen kann, ist zu begrüßen. Ein Ausbaupfad, wie im Entwurf von aktuell 5 auf 8,4 GW enthalten, wäre zu begrüßen, benötigt aber weitere Änderungen, damit die Leistung auch wirklich zugebaut und der Bestand weiter betrieben wird. Diese vermissen wir immer noch,  weshalb dringend nachgebessert werden muss.

Helfen Sie mit, die wichtigen Punkte noch mit in den Entwurf einzubringen und sprechen Sie mit Ihren Abgeordneten!
Hier finden Sie unser Positionspapier https://renergie-allgaeu.de/wp-content/uploads/2020/03/Positionspapier-Biogaszukunft.pdf

und hier unser gemeinsames Positionspapier im LEE Bayern https://renergie-allgaeu.de/wp-content/uploads/2020/03/Positionspapier-LEE-Bayern-zum-EEG-2020-1.pdf

 

Florian Weh

Geschäftsführer renergie Allgäu e. V.