Novelle EEW-Förderprogramm


Zum 01.05.2023 ist eine novellierte Förderrichtlinie für das Förderprogramm „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ – Zuschuss und Kredit“ in Kraft getreten.

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Hoffest mit Podiumsdiskussion zum Jubiläum


Die renergie GmbH und der Bürgerstrom-Marktplatz sind am 03. Juli zu Gast bei der Feier rund um 30 Jahre Fachverband Biogas e.V. auf dem Heslerhof in Isny. Gastgeber Clemens Maier ist als Biogasanlagenbetreiber seit 2009 Beratungsmitglied bei renergie Allgäu e.V.

Die Podiumsdiskussion widmet sich dem Thema „Umweltfreundliche Mobilität aus der Region“
In dem Modellprojekt „Umweltfreundliche Mobilität“ entwickelt die Biogastechnik SÜD aus Isny eine nachhaltige, Bioökonomie basierte Lösung zur dezentralen Herstellung von Bio-LNG (verflüssigtes Biomethan)zur Nutzung im öffentlichen Nahverkehr und der Güterverkehrslogistik. Die Möglichkeiten und Fragen rund um die Produktion und den Einsatz von Bio-LNG sollen diskutiert werden (siehe Programm anbei).
Damit der Spaß nicht zu kurz kommt, gibt es von ca. 10 – 17 Uhr ein buntes Programm mit Vorstellung
der Anlagen-Flexibilisierung zu einem „Regenerativen Speicherkraftwerk“ in Verbindung mit großem Gas,
und Wärmepufferspeicher, Führungen über den Hof und die flexible Biogasanlage, Einweihung des Energiewanderwegs und ein buntes Familienprogramm: Kunsthandwerker, Falkner (Ausstellung von Greifvögeln), Alpakas, Kinderprogramm mit Hüpfburg, u.v.m.

Heslerhof Familie Maier
Heslerhof 1
88316 Isny im Allgäu
10.00 – ca. 17.00 Uhr

Impressionen zum Energiehoffest

renergie prüft das Osterpaket der Bundesregierung


Das Osterpaket ist leider in vielen Hinsichten nicht der Wurf, den wir erwartet hatten und den wir jetzt eigentlich dringend brauchen würden. Nach erster Enttäuschung vor Allem im Bereich Wasserkraft aber auch im Bereich Ausschreibungsvolumina für Biogas sind wir aktuell dabei, die 500 Seiten starken Regelungen im Detail zu analysieren. In Kürze werden wir hier weitere Informationen veröffentlichen.

Florian Weh

GF

Im Folgenden finden Sie die Downloads der einschlägigen Dateien und weitere Informationen:

Effizienzhausförderung auch im Neubau wieder möglich


Ab 20. April 2022 können wieder Anträge für den Neubau von energieeffizienten Gebäuden gestellt werden. Die Haushaltsmittel sind zunächst auf eine Milliarde begrenzt, was sicherlich zu einem „Windhundprinzip“ in den nächsten Wochen führen wird. Außerdem gibt es einige Änderungen:

  • Die Förderung wird künftig ausschließlich in den Kreditvarianten 261/263 angeboten.
  • Die Effizienzhaus-/Effizienzgebäude- Stufe 40 wird nicht mehr angeboten. Gefördert werden die Effizienzhaus-/ Effizienzgebäude-Stufen 40 Erneuerbare Energien (EE), 40 Nachhaltigkeit (NH) und bei Wohngebäuden zusätzlich die Effizienzhaus-Stufe 40 Plus.
  • Die Höhe des Tilgungszuschusses beträgt für ein Effizienzhaus 40 EE 10 % und für ein Effizienzhaus 40 NH oder 40 Plus 12,5%. Das ist die Hälfte der bisherigen Förderung.

Gasheizungen werden nicht mehr gefördert. Nach Ausschöpfung der bereitgestellten Haushaltsmittel wird die Neubauförderung dann nur noch für Effizienzhäuser 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse (NH) als Kreditvariante angeboten.

Ab Anfang 2023 wird „Klimafreundliches Bauen“ in den Mittelpunkt gerückt. Dabei wird der Fokus auf die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus gelegt.

Grundlage für die Förderung sind die am 01. Februar 2022 in Kraft getretenen Richtlinien für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG) und Wohngebäude (BEG WG) vom 07. Dezember 2021 einschließlich der jeweils in der Anlage „Technische Mindestanforderungen“ enthaltenen Vorgaben.

Das BMWK hat Abweichungen zu den vorgenannten Richtlinien festgelegt, diese finden Sie auf unserer Webseite unter: https://renergie-allgaeu.de/wp-content/uploads/2022/04/220406_Foerdertabelle-KfW.pdf

Analyse zum Referentenentwurf vom 28.02.2022


Anfang März wurde ein erster Referentenentwurf eines Gesetzes zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen vom Bundeswirtschaftsministerium veröffentlicht.

Im folgenden Positionspapier nehmen wir Stellung zu den wichtigsten Punkten im vorliegenden Gesetzesentwurf und beurteilen diese nach unseren Gesichtspunkten:

renergie_Analyse Referentenentwurf vom 28.02.2022